Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebter Jahrgang (7)

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Nr. 239. 
Todtenscheine, welche wegen ’“sa Ungenauigkeit der Angaben nicht ausgehändigt 
er 
en können. 
Berlin, den 8. August 1873. 
Nach den von französischen Mairien ausgestellten und hierher gelangten Todtenscheinen sind die nachbe- 
nannten Militairs, nämlich: 
1) Die Soldaten Plottmann, Rohnsach, Ernst Hoffmann und Constant Grell im Januar resp. Februar 
1871 im Hespital zu Niort, 
2) der Soldat Ernard Axpel, angeblich zu Schonar (5) in Preußen geboren am 16. Dezember 1870 
im Hospital zu Auray und 
3) ein Soldat, dessen Name 2c. nicht zu ermitteln gewesen ist, am 8. Januar 1871 im Hospital zu 
Morntfort-sur-Risle verstorben. 
Da bei den gänzlich unterbliebenen Angaben der Truppentheile 2c. resp. der inkorrekten Angabe 
des betr. Geburtsortes die Aushändigung dieser Todtenscheine an die Angehörigen 2c. nicht bewirkt werden 
kann, so werden qu. Dokumente bis zu etwaiger Rekognoszirung der Vorgenannten bei der unterzeichneten 
Abtheilung asserrirt werden. 
Kriegs-Ministerium: Militair-Medizinal-Abtheilung. 
Grimm. Flügge. 
No. 1097. 7. M. M. A.
	        
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