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Nr. 243.
Abänderungen in der Uniformirung des See-Offiziet-Korps.
Auf Ihren Vortrag bestimme Ich bezüglich einiger Abänderungen in der Uniformirung des See-Offiier-
Korps Folgendes: «
1) Das als große Uniform für alle Offiziere 2c. bisher eingeführte besondere Kleidungsstück fällt,
mit Ausnahme der Admirale, von jetzt ab fort. In allen den Fällen, wo die Offiziere in großer
Uniform zu erscheinen haben, behalten sie dagegen die mit Goldtressen besetzten Beinkleider, und
aben sie zu dem als kleine Uniform bestimmten Anzug eine Schärpe nach dem Mir vorgelegten
uster anzulegen. Die letztere wird nach dem Musee der Husarenschärpe und am Lande in allen
den Fällen getragen, wie dies für Meine Armee bestimmt i
2) Als kleine Uniferm und Dienstanzug bestimme Ich einen Rock nach dem Mir vorgelegten Muster,
welcher im Dienst geschlossen zu tragen ist.
3) Die von den Serchsigteren bisher getragenen Abzeichen werden dahin modifizirt, daß fortan die
Schulterstücke in Uebereinstimmung mit denen der Armee zu tragen sind. Die Horr die Aermeltressen
bisher geltenden Bestimmungen werden in folgender Weise abgeändert. Zu der breiten Aermel-
tresse der Kontre, Admirale tritt bei dem Vice-Admiral eine, bei dem Admiral zwei Tressen von der
Breite derjenigen, wie die Seeoffiziere sie tragen. Bei den Seeoffizieren tragen vie Kapitaine
zur See fortan vier, die Korvetten-Kapitaine drei, die Kapitain-Lieutenants zwei, die Licutenants
ur See eine Aermeltresse. Die Unterlieutenants zur See erhalten eine desgleichen von der halben
Breite derjenigen der höheren Chargen.
4) Die Marine-Aerzte und die Maschincn-Ingenieure haben die Aermeltressen nach Analogie der ent-
sprechenden Chargen der Secoffiziere zu tragen. Dieselben Aermel-Abzeichen in Silber erhalten die
Marinebeamten mit bestimmtem Militairrang. Alle Chargen der Seeoffiziere tragen zur Unterschei-
dung üÜber den Aermeltressen einen Stern in Goldstickerei nach Muster.
An Stelle des von den Secoffizieren bisher getragenen Radmantels tritt ein solcher nach dem
Schnitt des für Meine Armee vorgeschriebenen Paletots, dessen Brustrevers von den Admiralen
mit blauer Seide gesteppt zu tragen sind. Auch darf ferner der in der Marine allgemein einge-
führte Filzhut bei schlechtem Wetter in gewöhnlichem Dienst mit Wachstuch-Bezug getragen werden.
Ich weise Sie an, hiernach die Spezial- Bestmmungen. zu erlassen.
Berlin, den 5. September 1873.
Wilhelm.
Berlin, den 25. September 1873.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets= Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee mit dem Hinu-
fügen gebracht, daß nach einer Mittheilung der Admiralltät die darin euthaltenen Bestimmungen bezüglich
der Abzeichen sogleich in Kraft treten, e bezüglich der Modifikationen im Schnitt des Rockes und
# ekleidungsstücke his auf Weiteres gestattet ist.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
An den Chef der Admiralität.
Mantels ein Auftragen der vorhandenen
No. 617/9. 73. K. M.
Nr. 244.
Fährung der der Fahnenstucht verdächtigen Unteroffiziere und Mannschaften in den Stärke-Napporten.
Berlin, den 18. September 1873.
—ies gemäß 5. 69 des neuen Militair= Straf-Geseybuches vom 20. Juni 1872 die Vermuthung der
Desertion bei unerlaubten Entfernungen von Unteroffizieren und Mannschaften nach Ablauf bestimmter Fristen
G. 92 des früheren Militair--Straf-Gesetzbuches) nicht mehr zulässig ist, wird unter Modifizirung der
durch das Armec-Verordnungs--Blatt Nr. 17 de 1868 publizirten diesseitigen Verfügung vom 25. Juni e#d. a.
(391/6. A. I. a.) hierdurch bestimmt, daß die der Fahnenflucht Verdächtigen sortan wieder in den Stärke-Rap.