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porten unter Rubrik 14 nach Maßgabe der Bestimmung ad 12 des diesseitigen Erlasses vom 11. April
1868 (1003/3. A. I. a.) — Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 12 de 1868 — als vermißt zu führen und erst,
nachdem das Erkenntniß auf Fahnenflucht in Kraft getreten, unter Rubrik 4 der beibessenden Nachweisung
in Abgang zu bringen sind.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 667. 8. A. I. a.
No. 245
Beförderung 2c. der Lazarethgehülfen.
* Berlin, den 19. September 1873.
Mit Bezug auf die Verfügung des Kriegs-Ministeriums vom 23. Juni cr. passus 13. — Armee Vererd.
nungs-Blatt 18 de 1873 — betreffend die Erhöhung der Löhnung für Lazarethgehllfen, bemerkt das Kriegs-
Ministerium Nachstehendes:
1) Die Ernennung der Unterlazarethgehülfen zu Lazarethgehülfen ist für die Folge nicht von dem Ab-
schluß rer Kapitulation, sondern lediglich davon abhängig, ob die Betreffenden durch Führung und
Qualifikation sich jener Vergünstigung würdig machen.
2) Diejenigen z. Z. im Dienst befindlichen Kapitulanten resp. Ober-Lazarethgehülfen, welche trotz guter
Qnalifikatien behufs Innehaltung der sub D vorgeschriebenen Procentzahlen entlassen werden
müßten, dürfen über die letzteren hinaus, jedoch unter Anrechnung auf die Gesammtzahl der Lazareth,
zehübfen im Dienste behalten, beziehungsweise zu Ober-Lazarethgehülfen befördert werden. Nach
Maßgabe des stattfindenden Abganges ist eventl. die Zahl der ebitukanten resp. Ober-Lazarcth=
Lehül en srccessive # reduziren.
Die zur Militair-Medizinal-Abtheilung im Kriegs-Ministerium kommandirten Lazarethgehülfen
kommen, da sie Üüber den Etat verpflegt werden, auf die vorgeschriebene Zahl der Kapitulanten
resp. der Ober-Lazarethgehllfen nicht in Anrechnung.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
3)
No. 565. 8. 73 A. I. a.
Nr. 246.
Weitere Anwendung des Bundes-Reglements für die Beförderung von Trupppen- und Armee-Bedürf.
nissen auf den Staats-Eisenbahnen 2c.
Berlin, den 4. September 1873.
und Armee-Bedülrfnissen auf den Staats-Eisen-
auch auf sämmtlichen von dem Direktorium der
nämlich:
Dae Bundes Reglement für die Beförderung von
bahnen 2c. vom Jahre 1870 ist in seinem
Berlin-Stettiner-Eisenbahn-Gesellschaft
mit dem 22. Juli d. J. zur Einführung
Kriegs-Ministerium; Milltair-Oekonomie-Deportement.
v. Karczewski. v. Eskens.
No. 854/8. 70. M. O. D. 3.