Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebter Jahrgang (7)

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porten unter Rubrik 14 nach Maßgabe der Bestimmung ad 12 des diesseitigen Erlasses vom 11. April 
1868 (1003/3. A. I. a.) — Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 12 de 1868 — als vermißt zu führen und erst, 
nachdem das Erkenntniß auf Fahnenflucht in Kraft getreten, unter Rubrik 4 der beibessenden Nachweisung 
in Abgang zu bringen sind. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 667. 8. A. I. a. 
No. 245 
Beförderung 2c. der Lazarethgehülfen. 
* Berlin, den 19. September 1873. 
Mit Bezug auf die Verfügung des Kriegs-Ministeriums vom 23. Juni cr. passus 13. — Armee Vererd. 
nungs-Blatt 18 de 1873 — betreffend die Erhöhung der Löhnung für Lazarethgehllfen, bemerkt das Kriegs- 
Ministerium Nachstehendes: 
1) Die Ernennung der Unterlazarethgehülfen zu Lazarethgehülfen ist für die Folge nicht von dem Ab- 
schluß rer Kapitulation, sondern lediglich davon abhängig, ob die Betreffenden durch Führung und 
Qualifikation sich jener Vergünstigung würdig machen. 
2) Diejenigen z. Z. im Dienst befindlichen Kapitulanten resp. Ober-Lazarethgehülfen, welche trotz guter 
Qnalifikatien behufs Innehaltung der sub D vorgeschriebenen Procentzahlen entlassen werden 
müßten, dürfen über die letzteren hinaus, jedoch unter Anrechnung auf die Gesammtzahl der Lazareth, 
zehübfen im Dienste behalten, beziehungsweise zu Ober-Lazarethgehülfen befördert werden. Nach 
Maßgabe des stattfindenden Abganges ist eventl. die Zahl der ebitukanten resp. Ober-Lazarcth= 
Lehül en srccessive # reduziren. 
Die zur Militair-Medizinal-Abtheilung im Kriegs-Ministerium kommandirten Lazarethgehülfen 
kommen, da sie Üüber den Etat verpflegt werden, auf die vorgeschriebene Zahl der Kapitulanten 
resp. der Ober-Lazarethgehllfen nicht in Anrechnung. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
  
3) 
No. 565. 8. 73 A. I. a. 
Nr. 246. 
Weitere Anwendung des Bundes-Reglements für die Beförderung von Trupppen- und Armee-Bedürf. 
nissen auf den Staats-Eisenbahnen 2c. 
Berlin, den 4. September 1873. 
und Armee-Bedülrfnissen auf den Staats-Eisen- 
auch auf sämmtlichen von dem Direktorium der 
nämlich: 
  
    
  
Dae Bundes Reglement für die Beförderung von 
bahnen 2c. vom Jahre 1870 ist in seinem 
Berlin-Stettiner-Eisenbahn-Gesellschaft 
mit dem 22. Juli d. J. zur Einführung 
Kriegs-Ministerium; Milltair-Oekonomie-Deportement. 
v. Karczewski. v. Eskens. 
No. 854/8. 70. M. O. D. 3.