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Nr. 247.
Bekleidung der Zahlmeister-Aspiranten.
Berlin, den 11. September 1873.
Das unterzeichnete Departement nimmt Veranlassung, die resp. Truppentheile 2c. darauf aufmerksam zu
machen, daß die Bestimmung im §. 257 des Re #mn über die Bekleidung und Ausrüstung der Truppen
im Frieden vom 30. April 1868, nach welcher Unteroffiziere und Mannschaften wäbrend ihrer Dienstzeit bei
der Fahne mit allen erforderlichen etatsmäßigen Bekleidungs, und Auerülstungs-(egenständen grundsätzlich in
natura versehen werden sollen, auch auf die ctatsmäßigen Zahlmeister-Aspiranten Anwendung findet.
· Kriegs-Ministerium; Militair-Oekonomie-Departement.
v. Karczewski. v. Eskens.
No. 79/9. 73. M. 0. D. 3.
Nr. 248.
Löhnung der etatsmäßigen Zahlmeister-Aspiranten 3. Gehalts-Klasse.
zns bigen Zahlmtiß Berlin, bu 12. September 1873.
Z Passus 2à der Verfügung vom 28. Juni cr. — Armec-Verordnungs-Blart No. 176 — bemerkt das
riegs-Ministerium erläuternd, daß Zahlmeister, Aspiranten, welche als Unteroffiziere in den besonderen
Etat der Aspiranten üÜbertreten, den seither etwa begzogenen höheren Löhnungssatz bis dahin fortbeziehen dürfen,
wo sie in die nächsthöhere Löhnungsklasse der Aspiranten einrücken.
Kriegs-Ministerium: Militair-Oekonomie-Departement.
v. Karczewski. v. Eskens.
No. 184. 8. 73. M. O. D. 3.
Nr. 249.
Kosten für Ordens= 2c. Bänder.
Berlin, den 12. September 1873.
Zur Beseitigung vorgekommener Zweifel wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Ordens- 1c.5 Bänder von
den Inhabern der Orden und Ehrenzeichen selbst zu beschaffen sind. Nur in besonderen Fällen und zwar
vorzugsweise dann, wenn es nothwenvig erscheint, raß rie Mannschaften in ihrer Gesammtheit mit neuen
Bändern auftreten, ist es den Truppentheilen gestattct, die Kesten rerselben auf den Unkesten= oder Erspar-
niß-Fends zu übernehmen, sofern diese Fonds die Mittel zur Bestreitung der qu. Ausgabe darbieten.
Kriegs-Ministerium; Militair-Oekonomie-Dpartement.
v. Karczewski. v. Eskens.
No 293/9. 73. M. 0. D. 3.
Nr. 250.
Extraordinaire Berpflegungs-Zuschüsse pro IV. Ouartal 1873.
Berlin, den 25. September 1873.
Die pro 4. Quartal 1873 bewilligt dinairen V 8- u inschließlich des s
Beschaffung einer Frühtüchspernons uu w ineiren Verpflegunst= Zaschasse riosche vearssunchogses a-
Armee, nach den von den resp. Kriegs-Ministerien erfolgten Festsetzungen: