247
Armee-Verordnungo-Platt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
7. Jahrgang. Gerlin, den 21. Oktober 1873. Nr. 25.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 15 Sgr. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den Post-
» anstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69.
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 2 Sgr. berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist.
Nr. 254.
Fahnen-Dekoration.
Auf Antrag des General-Kommandos des 1. Armee-Korps will Ich in Verfolg Meiner Ordre vem 9. Ja-
nuar cr. der Fahne des 1. Bataillons des 3. Ostpreußischen Grenadier Regiments No. 4. einen silbernen
Ring mit der Inschrift: „Es wurde mit dieser Fahne in der Hand verwundet und starb in Folge vessen:
Sergeant Bähr“ verleihen. — Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Erferderliche, auch Betrefis der
weiteren Bekanntmachung zu veranlassen.
Berlin, den 27. September 1873.
Wilhelm.
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke.
Berlin, den 14. Oktober 1873.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird mit Bezug auf die in No. 5, 13 und 20 des Armee-
Verordnungs-Blattes pro 1873 bekannt gemachten Allerhöchsten Kabinets-Ordres vom 9. Januar, 3. April
und 24. Juni d. J. hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
Im Auftrage
v. Hartmann.
No. 4/10. 73. A. I. b.
Nr. 255.
Dislekation des Regimentsstabes des 6. Brandenburgischen Infanterie-Regiments Nr. 52.
uf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß am 1. April künftigen Jahres der Stab des 6. Branu-
denburgischen Infanterie-Regiments Nr. 52 von Frankfurt a./O. nach Cottbus zu verlegen ist. Das Kriegs.
Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
aden-Baden, den 2. Okteber 1873.
Wilhelm.
v. Kameke.
tiegs-Ministerium.