Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebter Jahrgang (7)

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treffenden in Beziehung auf die Garnison möglichst berücksichtigt und ihnen die Kompetenzen der 
Unterärzte zugebilligt werden, wenn sie außerhalb der Garnison ihrer Wahl in vakanten Stellen 
verwandt werden. » ·» 
6) Bei eintretender Mobilmachung sinden alle dazu gualifizirten, dienstpflichtigen Medizincr, gleichviel 
in welcher Weise sic etwa ihrer aktiven Dienstpflicht genügt haben, nach Maßgabe des Bedarfs 
im Sanitätsdienst Verwendung. 
Berlin, den 21. Oktober 1873. 
Der Reichs-Kanzler. Der Kriegs-Minister. 
Im Auftrage. In Vertretung. 
Eck. v. Kameke. 
Berlin, den 28. Oktober 1873. 
Vorstehendes wird mit Bezug auf die Publikationen in den Nummern 11 und 12 des diesjährigen 
Armee-Verordnungs-Blattes zur Kennkniß gebracht. 
Kriegs-Mimisterium. 
v. Kameke. 
No. 666/10. 73. A. I. a. 
Nr. 273. 
Tischgelder für Offiziere à la suite. 
sas r Berlin, den 21. Oktober 1873. 
us Paragraphen 28 des Reglements über die Geld-Verpflegung der Truppen im Frieden wird erläuternd 
ekannt gemacht, raß Osffiziere à Ia swite Tischgelder nur vann zu beziehen haben, wenn solche für die Etats- 
stelle, in welcher sie Dienste leisten und aus welcher dieselben besoldet werden, im Etat ausgeworfen sind. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 504 10. M. O. D. 3. 
Nr. 271. 
Portepee für Wachtmeister. 
Berlin, den 20. Oktober 1873. 
Ne der in der Proben-Sammlung des unterzeichneten Departements vorhandenen Normal.Probe des 
Pertepees für Wachtmeister vem 16. März 1858 ist der Ricemen an demselben nicht bles an den beiden 
Seiten, sondern auch in der Mitte mit Silberfäden durchzogen. 
Da die im Reglement über die Bekleidung und Ausrüstung der Truppen im Frieden enthaltenen 
Beschreibungen des gqu. (Portepees nur die Silberfäden an den Seiten des Riemens erwähnen, so wird hier 
berichtigend bemerkt, daß auch die Mitte desselben mit Silberfäden durchzogen sein muß. 
Die bei den Behörden und Truppen befindlichen Exemplare des qu. Reglements sind hiernach auf 
Seite 146, 161, 176, 193, 210, 232 und 250 entsprechend zu vervollständigen. 
Kriegs-Ministerium; Militair-Oekonomie-Departement. 
In Vertretung. 
v. Bonin. v. Eskens.
	        
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