Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebter Jahrgang (7)

— 30 — 
Nr. 32. 
Ausschliefung der Mannschaften der zweiten Klass, des Soldatenstandes don Pulber= und Munilions. 
rbeiten. 
Berlin, den 28. Jannar 1873. 
Mit Rücksicht darauf, daß die gegenwärtig eine, erhöhte Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit erheischenden Pulver- 
und Munitions-Arbeiten nur zuverlässigen Mannschaften anvertraut werden dürfen, werden sämmtliche Anigliche 
Kommando-Behörden ersucht, an jenen Arbeiten Mannschaften der zweiten Klasse des Soldatenstandes, als 
hierzu moralisch nicht qualifizirt, ortan nicht mehr theilnehmen zu lassen. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
————- 
Nr. 23. 
Bezeichnung der Truppentheile der Großherzoglich Mecklenburgischen Kontingente. 
Berlin, den 30. Jannar 1873. 
Preußen und Mecklenburg unterm 19. resp. 23. Dezember v. J. abgeschlossenen 
die Truppentheile der Großherzoglich Mecklenburgischen Kontingente fortan 
      
der 
   
   
   
  
  
  
   
  
  
  
) Nr. 89 (90), 
1 
4, 
Nr. 17, 
Nr. 18, 
Schleswig-Holsteinischen Feld-Artillerie- 
Nr. 89, 
Nr. 90. 
  
der 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
Dies wird 
No. 676/1. 73. A. I. a. 
Nr. 34. 
Einrichtung und Ausstattung von Militair-Geschäfts-Lokalen. 
Berlin, den 31. Jannar 1873. 
Zur Herbeiführung eines gleichmäßigen Verfahrens wird hiermit allgemein bestimmt, daß bei der aus Reichs- 
sonds zu bewirkenden Einrichtung und Ausstattung von Militair. Geschäftslokalen sowohl in Bezug auf den 
Umfang, als auf die Beschaffenheit der betreffenden Utensilien lediglich dem unbedingten Bedürfniß Rechnung 
getragen werden darf und jeder Luxus ausgeschlossen bleiben muß. 
Insbesondere darsen Sophas nur bei den Central-Behörden und für die Dienstzimmer der Vorstände 
der Provinzial-Behörden, sowie für die Dienstzimmer der Chefs der Generalstäbe bei den General-Kommandos 
beschafft werden. 
  
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 614/12. 72. M. O. D. 4.
	        
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