Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebter Jahrgang (7)

gleichfalls mit Flor überzogen. In den letzten drei Wochen wird von sämmtlichen Offizieren nur 
der Flor um den linken Oberarm getragen. An den Fahnen ꝛc. werden während der sechs Wochen 
zwei lange herabhängende Flore getragen, welche unter der Spitze zu befestigen sind. 
Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere bekannt zu machen. 
Berlin, den 15. Dezember 1873. 
Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerium. 
Berlin, den 16. Dezember 1873. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordres werden hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 523 12 A. I. a. 
 
	        
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