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Armee-Verordnungs-Platt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
7. Jahrgang. Serlin, den 31. Dezember 1873. Nr. 31.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Ce#r vierteljährliche Prinumerationsprein dieses Blattes beträgt 15 Sgr. Abonnirt kann werden: außerhalt bei den Post-
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der Druckbogen; jeder Druckbogen von 3 Seiten wird dabei mit 2 Sgr. berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermapigunge Hstgeirg. ist.
Nr. 300.
Achselschnüre der Leibgendarmen.
Jch bestimme, daß die Leib. Gendarmen, wenn sie zum Dienst bei Meiner Person kommandirt sind, sowie bei
Hooßen araden, wo Ich zugegen bin, weiße Tchselschnüre nach der Probe anzulegen haben, wie dieselben folge
einer direkten Bestimmung bei der Leib-Gendarmerie bereits in Gebrauch genommen sind. Das Kriegs-
Ministerium hat das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 9. Dezember 1873.
Wilhelm.
v. Kameke.
An das Kriegs-Ministerium.
Berlin, den 24. Dezember 1873.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs- Minsterimm.
v. Kameke=
No. 430/12. M. O. D. 3.
Nr. 301.
Dislokations = VBeränderungen.
Auf den Mir bealtenen Vortrag bestimme Ich, daß zum 1. April künftigen Jahres
3. Eskadron 2. Westphälischen Husaren Regiments hir 11 von Geldern nach Benrath
die 4. Eskadron Westphälischen Ulanen-Regiments Nr. 5 von Benrath nach Geldern
verlegt wird.
Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 11. Dezember 1873.
und
Wilhelm.
v. Kameke.
An das Kriegsministerium.