— 279 —
Eine Umarbeitung der Instrultion vom 2. November 1864 wird demnächst erfolgen. Bis dies
geschehen, bleiben die erforderlich gewordenen Modifikationen der zugehörigen Schemata in gleicher Weise wie
etwaige Deklarationen der qu. Instruktion — letztere, soweit sie in Folge der befohlenen Aenderungen ver-
langt werden — den Regiments- und höheren Truppen-Kommandos anheimgestellt.
4) Nachrichtlich wird hinzugefügt, daß die Infanterie des Garde-Korps und des 3. Armee-Korps
bei Empfang des Gewehrs m./71 das etatsmäßige Uebungs. Quantum von 120 scharfen Patronen m/71 ohne
Rücksicht auf die im laufenden Uebungsjahre bis dahin verschossene Zahl von Zündnadelpatronen erhalten
werden.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 650,12. 73. A. I. a.
Nr. 304.
Handhabung des Infanterie-Gewehrs m. 71.
Berlin, den 24. Dezember 1873.
Seine Majestät der Kaiser und König haben unter dem 26. Juni cr. die versuchsweise Einführung nachfolgender
Bestimmungen über Handhabung des Infanterie-Gewehrs m/71 Allerhöchst zu genehmigen geruht:
Bei dem Aufpflanzen des Seitengewehrs soll, wie auf Allerhöchsten Befehl bemerkt wird, die mög-
lichste Schonung der Waffe Berücksichtigung finden.
Betreffs etwaiger Aenderungen der qu. Bestimmungen bleibt die Einforderung von Berichten vor-
behalten.
Kriegs-Ministerium
v. Kameke.
No. 650/12. A. I. a.
Handhabung des Infanterie-Gewehrs mo/71.
Für die Handhabung des Infanterie-Gewehrs m/71 beim Exerziren gelten die Bestimmungen des
Exerzir-Reglements (Neuabdruck 1870) Seite 9 bis inkl. 33 (§. 5—10) mit folgenden Abänderungen:
1) Seite 10. Zeile 1 und 2 von oben:
Die Worte von „mit“ bis „abzudrücken“ erhalten folgende Fassung: „in abgedrücktem Zustand
zu behalten“.
2) Seite 11. Zeile 6—#3 von oben:
Die Worte von „daß" bis „liegen“ erhalten folgende Fassung: „daß der Daumen auf dem Ge-
wehrriemen den Schaft umfassend dicht über dem Unterriembügel, der Zeigesinger längs der äußeren
Seite des Abzugsbügels und der Mittelsinger auf der Hülse liegen, während die beiden anderen
Finger den Schaft des Knopfes umfassen“.
3) Seite 12. Zeile 14 von oben bis Seite 13 Zeile 2 von oben:
Der ganze Passus erhält folgende Fassung: «
« usführungz DierechtehaadwirftdasaufgenommeneGewehr(.6a),etwaöhebendindte
entgegenkommende linle, so daß der Mittelring etwa in der Höhe des Mundes, der Lauf dem Leibe
zugewendet ist. Beide Hände bringen das Gewehr schnell so weit links, daß es sich senkrecht vor der
Mitte des linken Schenkels?) befindet, und der Mann mit dem linken Auge noch rechts vorbeisehen
kann. Die linke Hand hat hierbei den Schaft in der Höhe des Visirs derartig umfaßt, daß der Daumen
ausgestreckt in der Rinne zwischen Schaft und Lauf mit seiner Spitze am unteren Rande des Unter-
ringes liegt; die rechte Hand umfaßt den Kolbenhals dergestalt, daß 4 Finger ausgestreckt auf dem
untern Theil des Abzugsbügels liegen. Beide Ellenbogen bleiben leicht angelegt.“
· *) Bei einer Tasche befindet sich das Gewehr dicht vor der Tasche, mit derem linken Rande abschneidend; bei
zwei Taschen so vor der linken Tasche, daß der Knopf mit dem rechten Kande derselben abschneidet.