Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebter Jahrgang (7)

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B. Direkte Lieferung in Berlin. 
1. Oencral Inspektion des Militair-Er- 57 
» Oziehun ngs· und Bildungswesens — 1 
2. n ilitair= Examinations-Kom= 
— sion — 1 
3. Kriegs-Akademie — 5 
4. m Artillerie= und Ingenieur- „ 
— 3 
5. AKrtillerie-Schießschule — 1 
6.Kedetten-Korps — 2 
7. Centrtal · Turn- Anstalt — 1 
8. Oberfeuerwerker-Schule — 
— 
Zusammen 72. 
Ueber den Empfang und die Inventarisirung der zu lchinen Exenmplare 14 von den betressenden 
Empfängern Anerkenntnisse auszustellen und dem Königlichen Militair-Oekonomie am Jahres- 
  
schluß einzusenden. 
Kriegs- Ministeium: Allgemeines Kiegs- Departement. 
v. Voigts-Rhetz. v. Capriovi. 
No. 628/12. A. I. b. 
Nr. 308. 
Ressortwechsel. · 
Berlin, den 21. Dezember 1873. 
Vom 1. Jannar k. J. ab werden die das portative Schanzzeug betreffenden Angelegenheiten von dem unter- 
zeichncten Departement, die die Kaffeemühlen betreffenden dagegen von dem Militair-Oekonomie-Departement 
dearbeitet werden. — Das gesammte. Schanz ist daher von diesem Zeitpunkt ab in den Feldgeräths-Kon- 
ten, die saoffermühlen sind segenn in den V eidungs-Konten nachzunesen, 
Seite 299 des Reglements über die Belleidung und Ausrüstung der Truppen im Frieden für 
ein Infanterie, ein Kavalleric-Regiment und ein Jäger-Bataillon festgestellten, durch die Bekleidungs- Liqui- 
dationen zum Ansatz gekommenen. Pauschbeträge zur Unterhaltung des qu. Schanzzeugs kommen fortan in 
Wegfall. Die Unterhaltung des Letzteren fällt auch fernerhin dem Allgemeinen Unkolhur ond zur Last. Ueber 
die Neuergänzung des Schanzzeugs bleiben weitere zoewindem u vorbehalten. Unbrauchbare Stücke sind 
daher bis auf Weiteres nicht zu ersetzen 
Bezüglich der Pioniere wird bemerkt, daß das bisherige jährliche Pauschquantum von 35 Thlr. von 
den Intendanturen auf besondere Liquidationen der Pionier-Bataillone vom 1. Januar 1874 ab beim Titel 
55 zur Verausgabung anzuweisen 
Der betreffs des Ersatzes der Kaffeemühlen ergangene Erlaß vom 10 Januar d. J. — A. V. Bl. 
Nr. 2 — bleibt auch fernerhin in Kraft. 
gerThwstelum Allgemeines Kriegs-Departement. 
oigts-R v. Coprivi. 
  
883/11. 73. A. I. b. 
Nr. 309. 
Extraordinaire Berpflegungs-Zuschüffe pro I. Quattal 1874. 
pflegung· Zusqůsse Berlin, den 27. Dezember 1873. 
Die pro 1. Quartal 1874 bewilligten extraordinairen Berolsttunge Zuschüsse, einschließlich des Zuschusses zur 
Lachefan. einer Frühstlicksportion, betragen für die nachstehend bezeichneten Garnisonen der deutschen Bundes- 
Armee:
	        
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