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Dienstverhältnisse der Offiziere des Beurlaub tenstandes zu Uebungen insoweit einzuziehen, als solche
Uebungen im Interesse der Ausbildung, dieser Offiziere nothwendig erscheinen.
ie hiernach einberufenen Offiziere und Offizier-Aspiranten des Beurlaubtenstandes werden
Üüber den Etat der betreffenden Tuppentzeile verpflegt.
Berlin, den 20. Februar 1873.
Wilhelm.
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke.
Berlin, den 22. Februar 1873.
Indem das Kriegs-Ministerium vorstehende allessöchte Kabinets-Ordre hiermit zur Kenntniß der
Armee bringt, bemerkt und bestimmt dasselbe mit Bezug auf diese Ordre Nachstehendes:
ack 1 und 2. Zu den nach Anhang III passus I. 3 der Verordnung vom 17. Juni 1870, statt-
ndenden Divisions= Uebungen dürfen nach bemessen der Königlichen General-Kommandos die Divisions-
rücken-Trains, soweit sie durch die Train-Bataillone bespannt werden können, herangezogen werden.
Die Ersatz-Truppentheile nehmen an den größeren Truppen-Uebungen nicht Theil. ·
»Fürdie Zufammeazithng der Kavallerie des 4. Armee-Korps ascheim die Zeit nach beendigtem
Regiments-Exerzieren und vor Beginn der Detachements-Uebungen am geeignetsten. .
ndeß bleibt eine aus lokalen Rücksichten etwa wünschenswerthe anderweite Leiteintheilung dem
General-Kommando des genannten Armee-Korps anheimgestellt. Bemerkt wird hierzu, daß von der gtägigen,
2 Ruhetage einschließenden Uebungs-Periode einige Tage für die Uebungen im Brigade-Verbande, die übrigen
Tage für die Uebungen der vereinigten Kavallerie-Division zu verwenden sein werden, daß jedoch dem mit
der selbstständigen Leitung der qu. Uebungen Allerhöchst beauftragten Brigade-Kommandeur freisteht, schon
während der ersten Uebungs-Tage ein gelegentliches Zusammenwirken beider Brigaden eintreten zu lassen.
Die nach Anhang IV passus 1b a. a. O. einzureichenden Zusammenstellungen der durch die erbst-
Uebungen voraussichtlich Grwachsenden Kosten haben auch diejenigen Kosten erschllich zu machen, welche ent-
ehen würden, wenn den Truppen die große Victualien-Portion während der ganzen Dauer der Diovisions-
ebungen (inkl. derjenigen der Kavallerie) bewilligt würde.
Sowohl bei den Hinmärschen als bei den Rückmärschen der Truppen darf der Eisenbahn-Trans-
port in denjenigen Fällen in Anwendung kommen. wo durch denselben keine Mehrausgaben entstehen.
ad 6. Der General-Inspektion der Artillerie wird anheimgestellt, die Stellen manquirender oder abkom-
mandirter Offiziere bei den an der Belagerungs-Uebung betheiligten Hah-Aruillere. Regimentern durchkommandirte
Offiziere anderer Regimenter besetzen, Hwie auwerde einzelne Offiziere zu der qu Uebung heranzuziehen.
ie an der Uebung bei Graudenz theilnehmenden Pionier- und Fuß-Artillerie-Truppentheile dürfen
bei den Hin= und Rückmärschen die Eisenbahn insoweit benutzen, als dadurch keine oder nur ganz unerhebliche
Mehrkosten erwachsen. ·
ad.ürdieaußethalbverheimathlichenKorpösBezirkedislocirienTruppentheileistun diesen
Korps-Bezirken der erforderliche Bedarf an Reservisten zu stellen, für das Feld-Artillerie-Regiment Nr. 15,
das Pionier-Bataillon Nr. 15 und das Train-Bataillon Nr. 15 der im Bezirk des 15. Armee-Korps etwa
nicht aufzubringende Bedarf an solchen Mannschaften von dem 8. und dem 11. Armee-Korps zu requiriren.
ad 10. Offiziere und Offzier-Aspiranten des Beurlaubtenstandes haben weder bei Truppentheilen
der Okkupations-Armee noch bei deren Ersatz-Truppentheilen zu Üben; vielmehr sind dieselben auf die Trup-
beutheile der zugehörigen immobilen Divisionen der betreffenden Armee-Korps zu repartiren.
Demnächst haben jedoch die General Kommandos derselben Armee-Korps bei den Vorschlägen zur
Beförderung von Offizier-Aspiranten zu Reserve-Offizieren nach Maßgabe des §. 4 passus 4 der Verord-
nung, beireffen die Dienstverhältnisse der Offiziere des Beurlaubtenstandes, auf eine verhältnißmäßige Zuthei-
lung der letzteren an die Truppentheile der Olkupations-Armee zu rücksichtigen.
Kriegs-Ministerium.
No. 737/1. A. I. a. v. Kameke.
Nr. 44.
Allerhöchste Genehmigung für das Brandenburgische Husaren-Regiment (Zietensche
zur Annahme 2c. der #aser Königlichen bobel 9 Ssanen gigent h 5
von Preußen demselben geschenkten Garnitur Pelze für die Friedensstärke.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag ermächtige d das Brandenburgische Husaren-Regiment (Zietensche 2
saren) Nr. 3 von Sr. Königlichen Hoheit dem General-Feldmarschall Prinzen Friedrich Carl von Preußen
* Nr. 3
Friedrich Carl