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Armee-Verordnungs-Nlatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
7. Jahrgang. Gerlin, den 9. März 1873. Nr. 6.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Koönigliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der werelährlicz Prämmmerationspreis dleses Blattes beträgt 15 Sgr. Abonnirt kann werden: außerhalb bel den
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69.
Bel Letzterer erfolgt auch der Berlauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabel mit 2 Sgr. berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist.
Für die Beilage zu dieser Nummer ist der Preis auf 7½ Sgr. ermäßigt worden.
Nr. 48.
Ergänzung der Offizlere der Garde-Landwehr-Infanterie.
Auf den Mir gehaltenen Vortra henebmige Ich, daß bei dem Uebertritt von Reserve-Offizieren der Garde
Infanterie- Regimenter zur Londucke in der Art verfahren werde, daß derselbe in der Rege d# dem Offizier-
Lorps des lorrespondirenden Garde-Landwehr-Regiments erfolgt. — Versetzungen von Garde-Landwehr-
Offizieren von einem Garde-Landwehr-Regiment zum anderen, bedürfen Meiner Genehmigung. Das Kriegs-
Ministerium bet das hiernach Erforderliche zu veranlassen.
Berlin, den 20. Februar 1873.
Wilhelm.
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke.
erlin, den 1. März 1873.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee gebracht,
ie sich hiernach der §. 12 der Allerhöchsten Verordnung, betreffend die Dienstverhältnisse der ffiziere des
eurlaubtenstandes, vom 4. Juli 1868 entsprechend modifizirt.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 765,2. A. I. a.
Nr. 49.
Ergänzung der Armee pro 1873/74.
A. Herstellung eines regelmäßigen Ersatz-Turnus bei den Truppen.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß: 5ô
1) zur Kechellung eines regelmäßigen Ersatz-Turnus der Kavallerie, bis auf Weiteres auch bei die-
6t asse Beurlaubungen zur Disposition stattfinden dürfen;
2) die Entlassung der in der Zeit vom 16. Juli bis Mitte September des Jahres 1870 eingestell-
ten und noch im Dienst befindlichen Mannschaften erst am diesjährigen allgemeinen Enklasenes=
termin ô4 erfolgen hat, und
3) die Entlassung der Reserven der Truppentheile der Ollupations-Armee von der Vollendung der
ersten militairischen Ausbildung der zu ihrem Ersatze bestimmten Rekruten abhängig z machen ist.
Den ad 2 und 3 erwähnten Mannschaften ist auf Grund des §. 6 des Gesetzes, betreffend die
Verpflichtung zum Kriegsdienste, vom 9. November 1867 die über ihre dreijährige aktive Dienstverpflichtung