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r. 51.
Berlegung des Stabsquartiers des 2. Bataillons (Ortelsburg) 3. Ostpreußischen Landwehr--Regiments
Nr. 4 von Ortelsburg nach Allenstein und anderwelte Bezeichnung genaunten Batatlloné.
uf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß das Stabsquartier des 2. Bataillons (Ortelsburg)
3. Ostpreußischen Landwehr-Regiments Nr. 4 am 1. Mai 1873 von Ortelsburg nach Tlenstein verlegt werde.
Von diesem Jeitpun ab hat genanntes Bataillon die Bezeichnung: 2. Bataillon (Allenstein) 3. Ostpreuß.
Landwehr. Regiments Nr. 4 anzunehmen. Das Kriegs-Ministerium hat das hiernach Erforderliche zu veranlassen.
Berlin, den 20. Februar 1873.
Wilhelm.
An das Kriegs Ministerium. v. Kameke.
Berlin, den 24. Februar 1873.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee gebracht,
wie sich hiernach die Anlage 1 zu §. 14 der Militair-Ersatz. Instruktion vom 26. März 1868 modifizirt.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 757. 2. A. I. #a.
Nr. 52.
Einführung einer neuen ärztlichen Rapport= und Berichterstattung für die Armee im Frieden, sowie
neuer Lazareth= 2c. Scheine mit dem 1. April d. J.
Berlin, den 15. Februar 1873.
Mi dem 1. April d. J. tritt in Stelle der bisherigen ärztlichen Rapport= und Berichterstattung die in der
als besondere Beilage') hier angeschlossene „Instruktion zur Ausführung der ärztlichen Rapport= und Bericht-
erstattung nebst An ½— dargetello Rapport- und resp. Bericht-Erstattung in Kraft. ·
BonhemselenTaeabwerbeninStellederbisherigenLazareths:c.Scheincdtenenennach
Schema 9 der Anlagen zur Fur##tion eingeführt.
Die Truppen= und resp. Kommando--Behörden werden besonders ersucht für eine vollständige Ueber-
weisung des bezüglichen Materials an die Militair-Aerzte Sorge zu tragen. Die neue Einrichtung wird
allen Betheiligten einen klaren Einblick in die Sanitäts-Verhältnisse der Armee, namentlich auch der einzel-
nen Garnisonen gestatten, und wesentlich dazu beitragen, die Erkennung der Ursachen, welche verbessernd oder
verschlechternd auf denselben eingewirkt haben, zu ermöglichen.
Kriegs-Mlnisterium.
v. Kameke.
No. 78/2. M. M. A.
)Die zu dieser Nummer gehsrige Beilage wird mit der Nr. 7 des Blattes baldigst nachfelgen.
Nr. 33.
Zurückstellung derjenigen Seeleute im Frieden, welche eine Norddeutsche Nadigations-Schule besuchen.
erlin, den 18. Februar 1873.
Aus Navigations.Schule im Sinne des 8. 44. 5. ad 3 der Militair-Ersatz-Instruktion vom 26. März 1868
sind die w-n Navigations. Schulen anzusehen, an deren Sg in Gemäßheit des §. 1 der Anordnun.
gen über die Prüfung der Sesschiffer und Seesteuerleute für große Fahrt vom 30. Mai 1870 von der Landes-
egierung eine Kommission für Steuermanns-Prüfungen eingesetzt ist.
Der Reichskanzler. Der Kriegs-Minister.
In Vertretung
Fürst v. Bismarck. v. Kameke.
R. K. A. No. 857. B. K. N. No. 1100. 11. A. I. a.