Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebter Jahrgang (7)

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Demselben werden beigefügt: 
1) ein kurzer General-Bericht über die erichte von den einzelnen Stationen mit der Maß- 
gabe, daß die wichtigeren und besonderes Interesse bietenden erichte im Original mit vor- 
gelegt werden,“) und 
2) im Original die von den Chef-Aerzten der Garnison-Lazarethe (A und B), sowie die von den 
Truppen-Aerzten kleiner Garnisonen gelieferten Berichte und Rapporte. 
*) Die vom General-Arzt zurückbehaltenen Berichte werden nach gemachtem Gebrauch dem Garnison-Lazgarethe 
einer Garnison Übergeben und daselbst drei Jahre asservirt.
	        
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