Armee-Verordnungs-Nlatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
8. Jahrgang. gerlin, den 19. Mai 1674. Nr. 9.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der vierteljährliche e#Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 15 Sgr. Abonnirt kann werden: außerhalß bei den Post-
ten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraze aße 6
Bei Letzterer arfolgt n- der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet * nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 2 Sgr. berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Prrigemaßigung“ festgesetzt ist.
Nr. 92.
Beibehaltung der früzer erworbenen Abzeichen Seitens der aus anderen Deutschen Kontingenten in
Preußischen Heeresdienst übertretenden Mannschaften
Auf den Mir ’m-b Vertrag. genehmige Ich, daß von den in den Preußischen Hoeresdien übertreten-
den Mannschaften die vorher bei Königlich girrie, Sächsischen, Württembergischen over Herzoglich Braun-
schweigischen Truppentheilen erworbenen Schützen-Abzeichen weiter zu tragen sind. Ebenso genehmige Ich
die Beibehaltung der von solchen Mannschaften auf Königlich Bayrischen Militair-Lehr-Anstalten erworbenen
Abzeichen, wogegen die auf Preußischen Militair-Lehr-Anstalten erworbenen Abzeichen nach Preußischem Muster
u tragen sind. Endlich dürsen die qu. Mannschaften auch früber erdiente Kapitulanten-Abzeichen forttragen,
insoweit solche nicht in einer Troddrel zum Seitengewehr bestehen. Letztere ist dagegen von Kapitulanten
nur nach Preußischer Probe zu 166 een. Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 7. Mai 1
Wilhelm.
v. Kameke.
Berlin, den 12. Mai 1874.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur *- der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
An das Kricgs-Ministerium.
No. 272/5. M. O. D. 8.
Nr. 93.
Borläufige Unterbringung des 2. VBataillen- 5.3 Webfélischen Infanterie-Regiments Nr. 17 in
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß das 7 ulor des 4. Westfälischen Infanterie-Regiments
Nr. 17 *□*'l in Thann in Neu-Breisach bis zur definitiven Garnisonirung in Mülhausen untergebracht
werden darf.
Das Hiege-Ministerium, dꝛ hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 7. Mai
Wilhelm.
An das Kriegs-Ministerium. v. Kamele.