Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achter Jahrgang (8)

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dem Verbande der 
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11. 
  
   
  
     
in den . 
zu je zwei Fuß-Artillerie- 
wie für die Ingenieur- 
wie für alle Übrigen 
    
   
    
   
  
    
    
    
  
   
   
      
        
    
  
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der 
    
  
   
der und 
Die 
   
  
      
sind ihnen direkt der 
   
Klasse und einen Hauptmann 
als Adjutanten. Jedem 
mit dem entsprechenden 
das bisher bei den 
je einen 
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werden 
5) durch die Garnisonen der 
außerdem — event. zugleich 
SchießÜbungen. Die Brigade- 
Truppen im Frühjahr und 
ihres Bereiches theils zu- 
dem 
der 
mit den 
   
    
   
  
  
    
6) 
   
eine 
   
    
gestattet, um zu 
die Dauer von 
heit bietet. 
Die kommandirenden Generale haben bei den Herbstübungen ihr besonderes Augenmerk 
auch auf den Zustand und die taktische Verwendung der Feld-Artillerie zu richten und sich über das 
Resultat in den Mir zu erstattenden Berichten auszusprechen. 
Die Feld-Artillerie erhält nunmehr definitiv die in Meiner Ordre vom 18. Juli 1872 vorgesehene 
Formation. Die Regimenter und Batterien führen fortan die ebendaselbst bezeichneten Namen und 
Nummern; jedoch will Ich genehmigen, daß die reitenden Batterien der Feld-Artillerie-Regimenter 
Nr. 8. 9 und 11 diejenigen Nummern wieder annehmen, welche sie bis zum Jahre 1871 geführt haben. 
Die Abtheilungen ehasten die Bezeichnung „1. 2. resp. reitende Abtheilung“. 
Für die Premier-Lieutenants und etatsmäßigen Sekonde-Lieutenants der Feld-Artillerie sind die- 
selben Gehalts-Kompetenzen wie für die entsprechenden Chargen der Kavallerie, für die Premier= 
Lieutenants und etatsmäßigen Sekonde-Lieutenants der Fuß-Artillerie dieselben Gehalts-Kompetenzen 
wie für die entsprechenden Chargen des Ingenieur-Korps zum Etat zu bringen. Den zur Zeit vor- 
handenen etatsmäßigen Sekonde-Lientenants der Feld-Artillerie ist jedoch die Differenz zwischen 
dem bisher empfangenen und dem künftig etatsmäßigen Gehalt bis zum Aufrücken in die höhere 
Charge über den Etat fortzugewähren. 
) Das für die Feld-Artilleric erferderliche Feuerwerks-Personal ist aus dem Etat der Fuß-Artillerie 
zu entnehmen und zu den Feld-Artillerie-Brigaden zu kemmandiren. 
10) Die Ofsiziere und Mannschaften der Feld- Artillerie-Regimenter führen die aus der neuen Formation 
sich ergebenden Nummern in den Epauletts beziehungsweise Achselklappen. 
Im liebrigen behalte Ich Mir über diejenigen Aenderungen, welche in der Uniformirung der 
Felr= und Fuß-Artillerie einzutreten haben, weitere Bestimmungen vor. 
Berlin, den 7. Mai 1874. 
den der 
hierzu 
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n 
— 
Wilhelm. 
v. Kameke. 
An das Kriegs-Ministerium.
	        
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