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dem Verbande der
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11.
in den .
zu je zwei Fuß-Artillerie-
wie für die Ingenieur-
wie für alle Übrigen
Für
für die
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der
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Klasse und einen Hauptmann
als Adjutanten. Jedem
mit dem entsprechenden
das bisher bei den
je einen
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werden
5) durch die Garnisonen der
außerdem — event. zugleich
SchießÜbungen. Die Brigade-
Truppen im Frühjahr und
ihres Bereiches theils zu-
dem
der
mit den
6)
eine
gestattet, um zu
die Dauer von
heit bietet.
Die kommandirenden Generale haben bei den Herbstübungen ihr besonderes Augenmerk
auch auf den Zustand und die taktische Verwendung der Feld-Artillerie zu richten und sich über das
Resultat in den Mir zu erstattenden Berichten auszusprechen.
Die Feld-Artillerie erhält nunmehr definitiv die in Meiner Ordre vom 18. Juli 1872 vorgesehene
Formation. Die Regimenter und Batterien führen fortan die ebendaselbst bezeichneten Namen und
Nummern; jedoch will Ich genehmigen, daß die reitenden Batterien der Feld-Artillerie-Regimenter
Nr. 8. 9 und 11 diejenigen Nummern wieder annehmen, welche sie bis zum Jahre 1871 geführt haben.
Die Abtheilungen ehasten die Bezeichnung „1. 2. resp. reitende Abtheilung“.
Für die Premier-Lieutenants und etatsmäßigen Sekonde-Lieutenants der Feld-Artillerie sind die-
selben Gehalts-Kompetenzen wie für die entsprechenden Chargen der Kavallerie, für die Premier=
Lieutenants und etatsmäßigen Sekonde-Lieutenants der Fuß-Artillerie dieselben Gehalts-Kompetenzen
wie für die entsprechenden Chargen des Ingenieur-Korps zum Etat zu bringen. Den zur Zeit vor-
handenen etatsmäßigen Sekonde-Lientenants der Feld-Artillerie ist jedoch die Differenz zwischen
dem bisher empfangenen und dem künftig etatsmäßigen Gehalt bis zum Aufrücken in die höhere
Charge über den Etat fortzugewähren.
) Das für die Feld-Artilleric erferderliche Feuerwerks-Personal ist aus dem Etat der Fuß-Artillerie
zu entnehmen und zu den Feld-Artillerie-Brigaden zu kemmandiren.
10) Die Ofsiziere und Mannschaften der Feld- Artillerie-Regimenter führen die aus der neuen Formation
sich ergebenden Nummern in den Epauletts beziehungsweise Achselklappen.
Im liebrigen behalte Ich Mir über diejenigen Aenderungen, welche in der Uniformirung der
Felr= und Fuß-Artillerie einzutreten haben, weitere Bestimmungen vor.
Berlin, den 7. Mai 1874.
den der
hierzu
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n
—
Wilhelm.
v. Kameke.
An das Kriegs-Ministerium.