Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achter Jahrgang (8)

— 117 — 
Nr. 106. 
Höchste Loos- und Abschluß. Nummer im Kreise Bonn pro 1873. 
Berlin, den 13. Mai 1874. 
Nach Meldung der 30. Jufanterie-Brigade hat bei Husammenste lung der im Jahre 1873 gezogenen höch- 
sten Loos= bezw. Abschluß-Nummern binstche des K 
hi 
eine irrthumlich Angabe stattgefunden. 
Die 6 chste Loos= sowie die AbschlußNummer beregten Kreises. betägt danach 559 mit dem Ver- 
merk: „Zurückgegriffen auf Nr. 297 der Disponibeln des Iehr an 
9 Dies wird hierdurch zur Berichtigung der diesseits au aaeals5 „Tabellarischen Uebersicht“ bekannt 
gemacht. 
Kriegs-Ministerium Allgemeines Kriegs-Departement. 
v. Voigts-Rheétz. v. H#ran. 
No. 346. 5. 74. A. I. a. 
Nr. 107. 
Höchste Loos- und Abschluß-Nummer der Stadt Berlin pro 1873 
Berlin, den 13. Mai 1874. 
Bei Anfertigung der tabellarischen Zusammenstellung der im Bezirk der 11. Infanterie-Brigade im Jahr 
1873 n höchsten Loos-Nummern und der festgestellten Abschluß-Nummern hat eine irrthümliche Mre 
abe hinsichts 
8 der Stadt Berlin 
stattgefunden. 
e Abschluß-Nummer für Berlin beträgt danach nicht 11,504, sondern 10,462. 
einen früheren Jahrgang ist nicht zurückgegriffen worden 
hi. Dies wird hierdurch zur Berichtigung der diesseits aufgestellen „Tabellarischen Uebersicht" bekannt 
gema 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
v. Voigt-Rhetz. v. Hartmann. 
391. 5. 74. A. I. a. 
Nr. 108. 
Betrifft den §. 292 des Reglements über die Geld-Verpflegung der Truppen im Frieden. 
Berlin, den 15. Mai 1874.. 
Nach den bei dem Nechmngsborfe des deutichen Reichs gemachten Wahrnehmungen sind den Intendanturen 
die in §. 292 Alinea 2 des Reglements Über die Geldverpflegung der Truppen im Fieden resp. in dem 
Erlasse des Kriegs-Ministeriums vom 27. August 1856 ( ailcbir mochenban w% 1856 Seite 147) vorge- 
schriebenen Mittheilungen von der erfolgten VBemlaubung. rc. nicht regimentirter Offiziere und Aerzte in vielen 
Fällen nicht #zugegang gen. 
egs-Ministerium findet sich daher veranlaßt, die Königlichen Kommando-Behörden um die 
genaue #d der vorberegten Bestimmungen zu ersuche 
Kriegs- Mir isterium; Militair= Oeinnomie, Departement. 
V. 
v. Berin. Horion. 
No. 366/4. M. O. D. 1.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.