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Nr. 120.
Berleihung des Delbildes des Oberklieutenante Freiherrn v. Boenigk an das 2. Schlesische Jäger-
a
taillon Nr. 6.
Berlin, den 19. Juni 1874.
Mit Bezug auf die in Nr. 6 des diesjährigen Armee-Verordnungs-Blattes publizirten namentlichen Verzeich-
nisse derjenigen verewigten Kommandeure, für welche Marmorbüsten oder Oelgemälde verliehen wurden, wird
hierdurch nachträglich belannt gemacht, daß zufolge Allerhöchster Vestimmung dem 2. Schlesischen Jäger-Ba-
taillon Nr. 6 das Portrait des Oberstlieutenants Freiherrn v. Boeniglk, als Kommandeur des 1. Posenschen kombi-
nirten Landwehr-Regiments am 12. September 1870 in Folge seiner am 1. desselben Menats bei Noisseville
erhaltenen Wunden verstorben, ihn in der Uniform des genannten Regiments darstellend, verliehen worden ist.
Kriegs-Ministerium.
· v. Kamele.
No. 183. 6. 74. A. I. b.
Nr. 121.
Gewährung don Tagegeldern.
Berlin, den 7. Juni 1874.
Unter Bezugnahme auf den Erlaß vom 24. März cr. (No. 293/3 M. O. D. 3.) — Armee-Verordnungs-
Blatt No. 5 — wird hierdurch bekannt gemacht, daß bei den Reisen der Offiziere behufs Dienstleisung ei
einer andern Waffe zu ihrer Ausbildung, sowie zu den Unterrichts-Anstalten, die Ta egelrer nur für die Reise-
tage gezahlt werden dürfen, wogegen den zu den Prüfungen r2c. kemmandirten S die Tagegelder auch
für die Zeit des dienstlichen Aufenthalts am Bestimmungsorte — innerhalb der im F. 4 der Allerhöchsten Ver-
ordnung vom 15. Juli v. J. gezogenen Grenze — zu gewähren sind.
Kriegs-Ministerium; Militair-Oekonomie-Departement.
In Vertretung.
v. Vonin. Dresow.
No. 492. 5. 74. M. O. D. 3.
Gefaß Nr. 122.
efäß zur Geschoßfettung.
! ¾ 6 Berlin, den 10. Juni 1874.
Die Beschaffung des in den Nachträgen zu den Felvgeräths-Etats eines Infanterie= resp. Jäger-Bataillens
erwähnten Gefätten zum Einfetten der PGaschnen ist bis zur Simanirung der Probe noch auszusetzen.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-
In Vertretung.
v. Voigt-Rhetz. v. Klüber.
epartement.
No. 731. b. 74. A. I. b.
Nr. 123.
Beränderte Abschluß-Nummer des Aushebungs-Bezirks Düren pro 1872.
Berlin, den 16. Juni 1874.
Im Aushebungs-Bezirk Düren (Königreich Preußen) hat für das Jahr 1872 eine unrichtige Feststellung der
Tbschluß-Nummer stattgefunden. Dieselbe ist Seitens der höheren Instanzen nachträglich auf Nr. 404 fest-
gesetzt worden.