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Armee-Verordnungs-Nlatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
8. Jahrgang. Berlin, den 30. Juni 1874. Nr. 13.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 15 Sgr. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den Post-
· anstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69.
Bei Letzterer ersolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 2 Sgr. berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
be .
sonders eine Prigermößigunehsenlgeret ist.
Nr. 125.
Dienstderhältnisse der Offiziere des Beurlaubtenstandes der Kaiserlichen Marine.
Berlin, den 17. Juni 1874.
Seine Majestät der Kaiser und König haben vurch Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 2. Juni cr. die seitens
der Kaiserlichen Armiralität vorgelegten Bestimmungen, betreffend die Dienstverhältnisse der Offiziere des
Beurlaubtenstandes der Marinc, sowic die Verordnung, betreffend die Ergänzung und Ausbildung der See-
effiziere des Beurlaubtenstandes, zu genehmigen geruht. »
Der Paragraph 30, sowie die Anlage 2 der Allerhöchsten Vererdnung, betressend die Dienstverhält-
nisse der Offiziere des Beurlaubtenstandes, kommen demgemäß in Fortfall.
Die beifolgenk abgedruckten Bestimmungen sind genannter Verordnung nunmehr als Aulage 2 beizufügen.
riegs-Ministerium.
v. Kamekc.
No. 412. 6. 74. A. I. a.
Nr. 126.
Augabe der Entfernungen in den Reisekosten-Liquidationen nach dem Metermaß.
Berlin, den 23. Juni 1874.
Es wird hierdurch bestimmt, daß fortan den Reisekosten-Liquidationen das Metermaß zum Grunde zu legen
ist, und die Berechnung der Reisekosten bis auf Weiteres nach den bisherigen Sätzen, jedoch für 7½ Kilome-
ter statt einer Meile, zu erfolgen hat.
Kriegs-Ministerium; Militair-Oekonomie-Departement.
In Vertretung.
v. Bonin. Dresow.
N. 894. ö. 74. M. O. D. 3.
Nr. 127.
Extraordinaire Verpflegungs-Zuschüsse pre III. Quartal 1874.
D Berlin, den 24. Juni 1874.
ie pro 3. Quartal 1874 bewilligten extraordinairen Verpflegung s-Zuschüsse, einschließlich des Zuschusses zur
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