Unterlieutenant zur See
Lieutenant zur See der Reserve oder der Seewehr.
Capitain-Lieutenant
Die Reserve= und Seewehr-Offiziere des See-
Bataillons und der See-Artillerie-Abtheilung führen den
Titel analog der Armece, also
Seconde-Lientenant 2c. der Reserve oder der Seewehr
des See-Bataillons,
Seconde-Lieutenant rc. der Reserve oder der Seewehr
der See-Artillerie-Abtheilung.
Die im Beurlaubtenstande befindlichen Mitglieder des
Sanitäts-Offizier-Korps der Marine, des Maschinen-
Ingenieur-Korps, sowie die oberen Marine-Beamten des
Beurlaubtenstandes, sind der militairischen Kontrole, wie
die Offiziere des Beurlaubtenstandes unterworfen.
In Betreff Regelung der Dienst-Verhällnisse der
Marine-Aerzte des Beurlaubtenstandes setzen sich die
Landwehr-Bezirks-Kommandos mit dem General-Arzt der
Marine in direkte Verbindung.
Bezüglich Aufnahnte der Offiziere 2c. des Beurlaubten-
standes der Kaiserlichen Marine in die Ranglisten und
Veränderungs-Nachweisungen zu letzteren elr. §. 32, 4
I. D. der Verordnung, betressend die Dienstverhältnisse
der Offiziere des Beurlaubtenstandes der Armee.
5) Die Theilnahme an den Kontrol-Versammlungen regelt
sich nach den im Abschnitt 10 der Allerhöchsten Verord-=
nung, betreffend die Organisation der Landwehr-Behörden
K. enthaltenen Festsetzungen.
In Betreff der Ergänzung und Beförderung der See-
Ofsiziere des Beurlaubtenstandes gelten die in der An-
lage I. enthaltenen Bestimmungen.
Einjährig Freiwillige, welche seitens der Matrosen-Diri-
sionen mit dem Qualifikations-Zeugniß zum Unterlieute-
nant zur See, resp. seitens der Maschinisten-Abtbeilungen
der Werft-Divisionen mit der Qualisikation zur Weiterbe-
förderung entlassen worden sind, dürfen, falls sie den
hinsichtlich der Seefahrzeit gestellten Anforderungen ent-
sprechen, im Monat Februar jeden Jahres unter Bei-
fügung eines Lebenslaufs bei den betreffenden Marine-
theilen ihre Einberufung zur Dienstleistung behufs Be-
fürderung nachsuchen.
*
—
—
I