Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achter Jahrgang (8)

Unterlieutenant zur See 
Lieutenant zur See der Reserve oder der Seewehr. 
Capitain-Lieutenant 
Die Reserve= und Seewehr-Offiziere des See- 
Bataillons und der See-Artillerie-Abtheilung führen den 
Titel analog der Armece, also 
Seconde-Lientenant 2c. der Reserve oder der Seewehr 
des See-Bataillons, 
Seconde-Lieutenant rc. der Reserve oder der Seewehr 
der See-Artillerie-Abtheilung. 
Die im Beurlaubtenstande befindlichen Mitglieder des 
Sanitäts-Offizier-Korps der Marine, des Maschinen- 
Ingenieur-Korps, sowie die oberen Marine-Beamten des 
Beurlaubtenstandes, sind der militairischen Kontrole, wie 
die Offiziere des Beurlaubtenstandes unterworfen. 
In Betreff Regelung der Dienst-Verhällnisse der 
Marine-Aerzte des Beurlaubtenstandes setzen sich die 
Landwehr-Bezirks-Kommandos mit dem General-Arzt der 
Marine in direkte Verbindung. 
Bezüglich Aufnahnte der Offiziere 2c. des Beurlaubten- 
standes der Kaiserlichen Marine in die Ranglisten und 
Veränderungs-Nachweisungen zu letzteren elr. §. 32, 4 
I. D. der Verordnung, betressend die Dienstverhältnisse 
der Offiziere des Beurlaubtenstandes der Armee. 
5) Die Theilnahme an den Kontrol-Versammlungen regelt 
sich nach den im Abschnitt 10 der Allerhöchsten Verord-= 
nung, betreffend die Organisation der Landwehr-Behörden 
K. enthaltenen Festsetzungen. 
In Betreff der Ergänzung und Beförderung der See- 
Ofsiziere des Beurlaubtenstandes gelten die in der An- 
lage I. enthaltenen Bestimmungen. 
Einjährig Freiwillige, welche seitens der Matrosen-Diri- 
sionen mit dem Qualifikations-Zeugniß zum Unterlieute- 
nant zur See, resp. seitens der Maschinisten-Abtbeilungen 
der Werft-Divisionen mit der Qualisikation zur Weiterbe- 
förderung entlassen worden sind, dürfen, falls sie den 
hinsichtlich der Seefahrzeit gestellten Anforderungen ent- 
sprechen, im Monat Februar jeden Jahres unter Bei- 
fügung eines Lebenslaufs bei den betreffenden Marine- 
theilen ihre Einberufung zur Dienstleistung behufs Be- 
fürderung nachsuchen. 
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