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Bezirks-Kommando und dem heimatlichen Landwehr-
Offizier-Korps überlassen.
Die Reserve-Offiziere können, wenn sie zur Beförderung
qualificirt sind, zugleich mit ihrem Hintermann im aktiven
Seeofizier-Korps zur Beförderung vorgeschlagen werden.
Die Qualifikation zur Beförderung ist im Frieden von
den beurlaubten Reserve-Offizieren in jedem einzelnen
Falle durch eine freiwillige Dienstleistung an Bord,
welche nicht früher als ein Jahr vor Einreichung des
Beförderungs-Vorschlags absolvirt sein darf, darzu-
legen. Die Dauer dieser Dienstleistung ist auf 2—3
Menate zu bemessen. Diejenigen Unterlieutenants zur
See der Reserve, welche im aktiven Dienst mindestens
zwei Jahre Seefahrzeit in dieser Cbarge erworben haben,
können jedoch ohne ernenerte Dienstleistung zur Beför-
derung vergeschlagen werden.
Die Admiralität läßt diejenigen Reserve-Offiziere, welche
nach dem ad 5 Gesagten im nächsten Jahre zur Beför-
derung voraussichtlich herankommen werden, durch das
Landwehr-Bezirks-Kommando zum 1. November zu einer
Dienstleistung auffordern.
Diejenigen, welche sich zu derselben bereit erklärt
baben, erhalten im Monat Febrnar von der Kaiserlichen
Armiralität durch das Landwehr-Bezirks-Kommando die
Einberufung zugestellt. Wer die Dienstleistung ablehnt,
wird nicht zur Beförderung vorgeschlagen.
Der Kommandeur der Matrosen-Division stellt auf Grund
der Dienstleistung, unter besonderer Berücksichtigung des
dem Reserve-Offizier Seitens des betreffenden Schiffs-
Kommandos ertheilten Dienstleistungs-Zeugnisses, welches
sich über das dienstliche Verhalten und über die dar-
gethanen Dienstkenntnisse, sowie über die Befähigung
zum Eintritt in die höhere Charge auszusprechen hat,
event. ein Qnalifikations-Zeugniß zur Beförderung aus
und übersendet beide Atteste, sobald der Reserve-Offizier
in Vorschlag zu bringen ist, dem Landwehr-Bezirks-
Kemmandeur, welcher den Beförderungs-Vorschlag durch
Gesuchsliste auf dem dafür vorgeschriebenen Instanzen-
wege unter Beifügung jener Atteste zur Allerhöchsten
Entscheidung bringt.
9) Befindet sich der Reserve-Offizier zur Zeit, wo sein
Hintermann zur Beförderung eingegeben wird, im aktiven