Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achter Jahrgang (8)

— 144 — 
Nr. 133. 
Gewährung der Tagegelder an die Truppen-Büchsenmacher bei Kommandos zu Waffen-Revifienen 
außerhalb der. Garnison. 
Berlin, den 30. Juni 1874. 
Im Anschluß an den Erlaß vom 19. Juni 1873 (Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 17) wird hierdurch bekannt 
gemacht, daß die Büchsenmacher der Truppen, wenn sie zu Waffen-Revisionen außerhalb der Garnison kom- 
mandirt werden, — gleichviel ob bei den detachirten Ubtheilungen des eigenen Truppentheils oder bei einem 
anderen Truppentheil — außer den Reisekosten die Tagegelder für die ganze Dauer der Abwesenheit aus der 
Garnison neben der ihnen aus dem Waffen-Reparatur-Fonds zu gewöhrenven besonderen Entschädigung von 
15 Sgr. täglich zu empfangen haben. 
Kiiegs-Miristerium Militair-Oekonomie-Departement. 
A 
v. Bonin. Dresow. 
No. 883. 5. M. O. D. 3. 
Nr. 134. 
Reserbetheil-= und Patronen--Büchsen für das Infanterie-Gewehr und die Jäger-Büchse m./71. 
Berlin, den 30. Juni 1874. 
Die bisherige Blechbüchse zur Aufbemahrung der Reservetheile des Zündnadel-Gewehrs ist auch zur Auf 
nahme der Reservetheile des Infanterie-Gewehrs m/71 geeignet, wenn dieselbe, unter Beibehaltung des 
Deckels, im längeren (Haupt-) Theile um 6,5 cm. verkürzt wird. 
Bei Neu-Anfertigungen erhalten die Reservetheil-Büchsen für das Infanterie-Gewehr m/71 im 
Haupttheile eine Länge von 16 cm. und im Deckeltheile eine Länge von 5 em. 
ie bisherige Reservetheil-Büchse für die Zündnadel-Bllchse m/65 ist Behufs Aufnahme der Re- 
servetheile für vie Jägerbüchse m.71 um circa 3 cm. zu verkürzen. 
Bei Nen-Ankertigungen erhalten die Reservetheil-Büchsen für die Jägerbüchse m/71 im Haupttheile 
eine Länge von 14, cm., im Deckeltheile eine solche von 5—6 cm. 
Zum Zwecke des leichteren und schnelleren Ergreifens aptirter resp. neuer Reservetheil-Büchsen ist 
es nothwendig, daß die für die Büchsen bisheriger Art an den Tornistern resp. Dachsranzen angebrachten Taschen 
durch einfache Unternähung auf eine, der Büchse entsprechende Länge verkürzt werden. 
Die Kosten für diese Abänderung sowohl, wie die für die Aptirung der bisherigen Reservetheil-Büchsen 
haben die Truppen aus eigenen Mitteln zu bestreiten. 
Die bisherigen Patronen-Büchsen zur Aufnahme von je 20 Zündnadel-Patronen eignen sich ohne 
jede Aptirung zur Aufnahme von je einem Paquet à 20 Stück und von je zwei Je à 10 Stück 
Hoarwonen m/71. Letztere haben zwar verschiedene Längen, reichen aber, auch wenn die Patronenschachtel m. 71 
etwa 1 em. Über den Rand der offenen Büchse hervorsteht, vollständig aus. 
Für die Neu-Anfertigung von Patronen-Büchsen ist die in ihrem großen Theile etwas höhere, in 
den sonstigen Dimensionen aber etwas verkleinerte, der Form des Patronen-Paquets entsprechende Normal- 
Probe maßgebend, deren Ueberweisung an die Königlichen General-Kommandos ebenso wie die der Normal- 
Proben für die reu Aufertigunz der Blechbüchsen zu den Reservetheilen des Infanterie-Gewehrs und der 
Jägerbüchse m/71 vorbehalten bleibt. 
Kriegs.Ministerium; Militair-Oekonomie-Departement. 
J. V. J. A. 
v. Bonin. Dresow. 
No. 418/6. M. 0. D. 3.
	        
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