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Armee -· Verordnungs·- Blatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
8. Jahrgang. Berlin, den 9. August 1874. Nr. 15.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 15 Sgr. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den Post-
anstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69.
Bei Letzterer ersolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 2 Sgr. berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist.
Nr. 141.
Allerhöchster Namenszug auf den #ies der Offihiere des Königs-Husaren-Regiments
(1. Rheinischen) Nr. 7.
Jch bestimme hierdurch: Die Offiziere Meines Husaren-Regiments (1. Rheinischen) Nr. 7. haben fortan auf
den Achselschnüren Meinen Namenszug nach der beifolgenden Probe zu führen. Das Kriegs-Ministerium hat
hiernach das Weitere zu veranlassen.
Ems, den 29. Juni 1874.
Wilhelm.
Berlin, den 21. Juli 1874.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
An das Kriegs-Ministerium.
No. 156. 7. 74. M. O. D. 3.
Nr. 142.
Uniform der Artillerie.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich in Verfolg Meiner Ordre vom 7. Mai cr. hinsichtlich der
Bekleidung und Ausrüstung der Artillerie Folgendes:
1) Sämmtliche Ofsiziere, Unteroffiziere, Trompeter und Fahrer der Feld-Artillerie erhalten die Uniform
und Ausrüstung der reitenden Artillerie, mit der Maßgabe jedoch, daß die Waffenröcke der Offi=
ziert und Mannschaften der beiden Garde-Feld-Artillerie-Regimenter, sowie der gesammten reitenden
Artillerie den Schwedischen, diesenigen aller übrigen Offiziere und Mannschaften der Feld-Artillerie
dagegen den Brandenburgischen Aermel-Aufschlag beibehalten sollen. Hinsichtlich der Farbe der Ueber-
röcke der Offiziere und des Tragens der Haarbüsche verbleibt es bei den bestehenden Bestimmungen.
Bei beiden Garde-Feld.Artillerie-Regimentern sind die Felder in den Epauletts refp. die Achsel-
klappen, wie bisher, von rothem Tuch. Das 1. Garde-Feld-Artillerie-Regiment erhält in den Epan-
letts resp. auf den Achselklappen eine Granate mit 3 Flammen in gelbem Metall refp. gelb kameel-
garnener Schnur nach beifolgender Probe. Ausgenommen hiervon sind die Offiziere und Mann-
schaften der reitenden Abtheilung dieses Regiments, welche Cxanlelts und Achselklappen in der bis-
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