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Nr. 147.
Internationale Grammatik für Deutsche. ·
Berlin, den 23. Juli 1874.
E- ist noch eine Asahl Eremplare der vem vermaligen Kurhessischen Stenerrath Buhse verfaßten „Inter-
nationalen Grammatik für Deutsche“ dispenibel. Sofern von den Königlichen General-LKommandos 2c. außer
den unterm 7. v. Mts. überwiesenen noch weitere Exemplare gewünscht werden, ist der Bedarf bis zum 25.
k. Mts. hierher anzumelden.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs · Departement.
J. V
v. Boigts-Rhetz. Mente.
No. 426. 6. A. I. b.
Nr. 148.
Marschkonpetenzen für etatsmäßige Blee-Feldwebel, Biee-Wachtmeister und Stabshautboisten rc.
bei Einziehungen und Entlassungen.
Berlin, den 25. Juli 1874.
Des Kriegs-Ministerium macht hierdurch zur Beseitigung vergekommener Zweifel darauf aufmerksam, daß
die etatsmäßigen Vice-Felrwebel, Vice-Wachtmeister und Stabshautboisten 2c., welche, wie in dem Erlasse vom
31. Mai 1874 (Armee-Verorrnungs-Blatt pro 1874. Nr. 12. S. 130) ausgesprochen ist, zur Rangstufe rer
Feldwebel gehören, bereits vom 22. Juni v. J. bei Einzichungen und Entlassungen das Marschgeld nach dem
in den Reglement über die Verpslegung der Rekruten, Neservisten 2c. vom 5. Okkober 1854 für Feldwebel nor-
mirten Satze zu erhalten haben.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 418. 7. 74. M. O. 10. .