171 —
Hufbeschlag= und Pferde-Arzneigeld nach Maßgabe der §8§. 231 und 215 des Reglements über die Geld-Ver-
vlleguns der Truppen im Frieden von den betreffenden Truppentheilen extraordinair zur Liquidation gebracht
werden.
Die desfallsigen Beträge sind von den Intendanturen auf den Titel 20 anzuweisen.
Kriegs-Ministerium.
J. V
v. Karczewski.
No. 124. 8. A. I. a.
Nr. 152.
Abschiedsgesuche derjenigen Zahlmeister, welche nicht einem der im Divifions-Verhande stehenden
Truppestheile angehören; hierbei innezuhaltenden Instanzenweg betreffend.
Berlin, den 19. August 1874.
Unter Modificirung des Pass. 1 der kriegsministeriellen Verfügung vom 15. Januar 1855 Nr. 144. 12. 54. N.
O. D. 1. wird hiermit bestimmt, daß die Anträge auf Verabschiedung und Pensionirung derjenigen Zahlmei-
ster, welche nicht einem der im Divisions-Verbande stehenden Truppentheile angehören, von dem betreffenden
Truppentheile, Institut 2c. mittelst Gesuchsliste dem zuständigen General-Kommando vorzulegen sind, von wo
aus sie demnächst direkt an das Kriegs-Ministerium gelangen.
Kriegs-Ministerium.
v. Karczewski.
No. 152. 8. M. O. D. 3.
Nr. 153.
Reduktion der Militair-Schießschule auf die etatsmäßige Winterstärke.
Berlin, den 20. August 1874.
Die Entlassung der 1. Stamm-Kompagnie der Militair-Schießschule wird in diesem Jahre zum 21.
September stattfinden.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke
No. 416. 8. A. I. b.
Nr. 151.
Ueberweisung der durch Militairgerichte Berurtheilten an Civil. Strafanstalten.
Berlin, den 20. August 1874.
Mit Bezug auf die Anmerkung zu 8. 4 des Militair-Strafvollstreckungs-Reglements wird bekannt gemacht,
daß die egenweisung. der bis auf höchstens 4 Jahre Stwaszeit Verurtheilten evangelischer Konfession des
Garde, und 3. Armee-Korps, sofern sie nicht ganz gesund und arbeitsfähig sind, an die Straf=
anstalt zu Brandenburg stattzufinden hat.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 437. 8. A. I. b.