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„ * 179.
Portovergünstigungen für Militair-Büchsenmacher.
Berlin, den 25. August 1874.
Nech einer Mitkheilung des Herrn Reichskanzlers sind die Postanstalten allgemein davon in Kenntniß gesetzt
worden, daß den Militair-Büchsenmachern veelben- Portovergünstigungen zustehen, welche den Militair-Per-
sonen bis zum Feldwebel einschließlich aufwärts gewährt sind.
iegs-Ministerium; Militair-Oekonomie-Departement.
v. Karczewski. Dresow.
No 556/8. M. O. D. 3.
Nr. 180.
Angabe auf den Eisenbahn-Reauifitionsschei
Berlin, den 26. August 1874.
Inm Verfolg des Erlasses vom 8. April 1873 (Nr. 364/2 M. 0. D. 3.) — Armee-Verordnungs-Blatt pro“
1873 Seite 99 — wird bestimmt,
daß auf den Eisenbahn-Requisitionsscheinen die Vermerke Über die Benutzung von Schnell= oder
Courierzügen resp. der zweiten Wagenklasse durch Unteroffiziere und Mannschaften unter Angabe
der Gründe beziehungsweise auf Grund der ärztlichen Atteste von den Ausstellern der qu. Re-
quisitiensscheine speziell mit ihrer Unterschrift zu versehen und
die Aussteller dafür verantwortlich sind, daß aus den auf den qu. Requisitionsscheinen gegebenen
Netizen die befürderten Personen 2c. mit Sicherheit festgestellt werden können.
Da ferner nach einem hierher vergelegten Monitum des Rechnungshofes des Deutschen Reiches auf
den qu. Requisitionsscheinen die Bezeichnung der Intendantur, bei welcher die Kosten bestimmungsmäßig zu
liquidiren, in auffallend vielen Fillen eine unrichtige gewesen ist, so wird gleichzeilig darauf aufmerksam ge-
macht, daß die qu. Requisitionsscheine in jeder Hinsicht richtig und vorschriftsmäßig ausgefertigt werden müssen.
Kriegs-Ministerium; Militair-Oekonomie-Departement.
A
v. Karczewski. Dresow.
No. 829. 6. M. O. D. 3.
Nr. 181.
Dienstwohnungs-Anspruch der Feuerwerks-Ofstziere.
haung spruqh s Dite den 1. September 1874.
Zufol e Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 21. v. M. wird hierdurch bestimmt, daß der Anspruch der Feuer-
werks.Offiziere auf Dienstwohnungen gleich demjenigen des Zeugpersonals nach Maßgabe des g. 4 Pos. 12
der durch Hekhchste Ordre vom 29. August 1868 bestätigten, fliner Zeit allgemein mitgetheilten Festsetzun-
gen vom 28. Mai ej. a. den Anspruch einzelner Offiziere rc. auf Dienstwohnungen betreffend, zu beurtheilen ist.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
J. V. J. V
v. Hartmann. Andreae.
No. 719. 8. 74, A. III.
Aufstellung der Setleinnaßs-Lisnibgtionen für die von den Kavallerie-Regimentern an die Offizier=
Reitschule abgegebenen Pferdepfleger und Oekonomie-Handwerker.
Berlin, den 3. September 1874.
Im Verfolg seiner Verfügung vom 25. Juni 1873 (Nr. 292. 5. M. O. D. 3.) sieht sich das unterzeichnete
Departement veranlaßt, Herducch zu bestimmen, daß die Liquidationen über die Jahres-Be leidungs-Kompeten-
zen der an die Offizier-Reitschule abgegebenen Pferdepfleger und Oekonomie-Handwerker von denjenigen Ka.
vallerie-Regimentern, welche diese Mannschaften Überwiesen haben, aufzustellen und alljährlich zu Anfang des