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Monats Januar, nach verheriger Feststellung durch die zustänrige Intenrantur, au die genannte Reitschule
Behufs Anfertigung der bezüglichen Haupt-Liquidatien einzusenden sind.
rkegs-Mipisterium, Militeir ekonomie-Departement.
v. Karczewski. Dresow.
No. 232. 8. M. O. D. 3.
Nr. 183.
Angabe der Liquidations-Nummern bei Geldsendungen von Truppen und Behörden an die technischen
Institute der Artillerte.
Berlin, den 11. September 1874.
Bei Uebersendung von Gelrbeträgen an die technischen Institute der Artillerie sind in den Ueberweisungs-
schreiben beziehungsweise den Pestanweisungen stets die Nummern verjenigen Liquidationen, anzugeben auf welche
die Geldüberweisung Bezug hat. Gleichzeitig hat auch die Rücksendung der Liquidatienen, mißft den zugehöri-
gen, von den Kassen-Kemmissionen vollzegenen und mit dem Dienststempel versehenen Einnahme Attesten an
die Direktion des betreffenden technischen Instituts zu erfolgen.
HiegsMinisterium Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Voigts-Rhez. Krause.
No. 482. 8. A. II. b.
Nr. 184.
Unterstützung der Militair-Anwärter beim ersten Eintritt in den Grenzauffichts-Dienst.
, Berlin, den 11. September 1874.
Nech einer Mittheilung des Königlich Preußischen Herrn Finanz-Ministers hat derselbe rie Prorinzial Steuer-
Direkteren in den westlichen Previnzen ermächtigt, bis auf Weiteres für diejenigen Militair-Anwärter, welche
in den Grenzaufseherdienst in jenen Previnzen treten und zum Bezuge von Reisekesten für die Reise nach
ihren Statiensorten aus steuerlichen Fenrs nicht berechtigt sinr, zur Abtragung elwa erhaltener Reisekesten
Verschüsse bezw. zur Cntsckädigung für die durch die Rcise und Eguipirung entstehenden Kesten Unter-
stützungen schen während der Prebezeit in Antrag zu bringen, sobalr vie dienstliche und anßerdienstliche Füh-
rung des betreffenden Anwärters befriedigt und seinc definitive Anstellung erwarten läßt.
Vorstehendes wird mit dem Hinzufügen allgemein bekannt gemacht, daß Militair-Anwärter, bei der
ersten Einbernfung in etatsmäßige Stellen der Verwaltung der indirekten Steuern die persönlichen Reise-
kesten und zwar die verheiratheien Anwärter nach den im §. 4 unter II Ziffer 3 des Diäten-Gesetzes rom
24. März v. Is. (Ges. S. S. 122) für Dienstreisen auf Lanrwegen bestimmten Sätzen rann erhalten,
wenn sic aus einer diätarischen Beichäftigung in der Staats-Verwaltung direkt in die Steuer-Verwaltung
übernemmen weiden. Den vem Anssruche auf Reisekosten ausgeschlessenen Militair-Anwärtern ist häufig
ein entsprechender Reisekostenvorschuß schon jetzt bewilligt worden.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
- v. Voigts-Rhetz. Wodtte.
No. 664/. A. I. b.
Druckfehler-Berichtigung. -
st In der Bekanntmachung Nr. 142 S. 153 dieses Blattes muß es in der zweiten Zeile von oben
att:
„5 em. weißes Tuch“
heißen:
„O, 5 em. weißes Tuch“.
–GG.* —