Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achter Jahrgang (8)

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Armee-Verordnungs-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
8. Jahrgang. Berlin, den 1. Oktober 1674. Nr. 10. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
Der vierteljährliche Hränumerationsperl# dieses Blattes beträgt 15 Sgr. Abonnirt kann werden: guerhal bei den Post- 
ten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der G#hition, Kochstraße 69. 
Bei Letzterer arfolgt sasale der Verkauf einzelner Nummern diesen Blattes; der Preiß derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 2 Sgr. src falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preigermäßigung festgesetzt ist. 
  
  
  
Nr. 185. 
Nachweis der Kaffeemühlen-Kästchen. 
erlin, den 22. September 1874. 
Unier Bezugnahme auf den Erlaß vom 21. Dezember v. J. Nr. 883/11. 73. A. I. b. — Armee- Verord- 
nungs-Blatt pro 1873 Seite 281 — wird hierdurch bestimmt, daß die zur Aufbewahrung der Kaffeemühlen 
dienenden Kästchen fortan in den Bekleidungs-Konten nachgewiesen werden. 
Kriegs-Ministerium; Millitair- iree Departement. 
v. Karczewski. n. 
Nr. 159. 9. 74. M. O. D. 3. 
  
t. 186. 
Verbesserung der Gewehrstüten vor den neh bei Einführung det, ndufanterle-Gewe res M/71. 
Berlin, den 26. September 1874. 
Mit Rücksicht darauf, daß das Infanterie-Gewehr M/71. vermäge seiner annnnen ganz besonders sorg- 
fältig behandelt und namentlich gegen Druck, Fall rc. geschüt öt werden muß, crachtet das unterzeichnete 
eertemem im Einverständniß mi dem Käniglichen Allgemeinen Kriegs-Departement es für nothwendig, 
soweit beregtes Gewehr in Gebrauch genommen wird, die Löffel der eisernen Gewehrstltzen vor den 
chen mit Hol# ausgefüttert und hinter den 1 Güen Bohlen mit Ausschnitten für die Kolben angebracht werden. 
urch die Herrichtung entstehenden Kosten sind von den Intendanturen aus deren bereiten 
Mitteln zu ho berieen. 
Kriegs-Ministerium; Militair- Lelanomie= Departement. 
v. Bonin. 
v. Karczewski. 
No. 74. 9. 74. M. O0. D. 4. 
  
Nr. 187. 
Extraordinaire Berpflegungs-Zuschüsse pro IV. Quartal 1874. 
Berlin, den 24. September 1874. 
Die pro 4. Quartal 1874 bewilligten extraordinairen Verpflegungs- Zaschusse, einschließlich des Zuschusses zur 
Beschaffung einer Frühstücksportion, betragen für die nachstehen bezeichneten Garnisonen der deutschen Bundes- 
Armee:
	        
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