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Armee-Verordnungs-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
8. Jahrgang. Berlin, den 1. Oktober 1674. Nr. 10.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der vierteljährliche Hränumerationsperl# dieses Blattes beträgt 15 Sgr. Abonnirt kann werden: guerhal bei den Post-
ten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der G#hition, Kochstraße 69.
Bei Letzterer arfolgt sasale der Verkauf einzelner Nummern diesen Blattes; der Preiß derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 2 Sgr. src falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preigermäßigung festgesetzt ist.
Nr. 185.
Nachweis der Kaffeemühlen-Kästchen.
erlin, den 22. September 1874.
Unier Bezugnahme auf den Erlaß vom 21. Dezember v. J. Nr. 883/11. 73. A. I. b. — Armee- Verord-
nungs-Blatt pro 1873 Seite 281 — wird hierdurch bestimmt, daß die zur Aufbewahrung der Kaffeemühlen
dienenden Kästchen fortan in den Bekleidungs-Konten nachgewiesen werden.
Kriegs-Ministerium; Millitair- iree Departement.
v. Karczewski. n.
Nr. 159. 9. 74. M. O. D. 3.
t. 186.
Verbesserung der Gewehrstüten vor den neh bei Einführung det, ndufanterle-Gewe res M/71.
Berlin, den 26. September 1874.
Mit Rücksicht darauf, daß das Infanterie-Gewehr M/71. vermäge seiner annnnen ganz besonders sorg-
fältig behandelt und namentlich gegen Druck, Fall rc. geschüt öt werden muß, crachtet das unterzeichnete
eertemem im Einverständniß mi dem Käniglichen Allgemeinen Kriegs-Departement es für nothwendig,
soweit beregtes Gewehr in Gebrauch genommen wird, die Löffel der eisernen Gewehrstltzen vor den
chen mit Hol# ausgefüttert und hinter den 1 Güen Bohlen mit Ausschnitten für die Kolben angebracht werden.
urch die Herrichtung entstehenden Kosten sind von den Intendanturen aus deren bereiten
Mitteln zu ho berieen.
Kriegs-Ministerium; Militair- Lelanomie= Departement.
v. Bonin.
v. Karczewski.
No. 74. 9. 74. M. O0. D. 4.
Nr. 187.
Extraordinaire Berpflegungs-Zuschüsse pro IV. Quartal 1874.
Berlin, den 24. September 1874.
Die pro 4. Quartal 1874 bewilligten extraordinairen Verpflegungs- Zaschusse, einschließlich des Zuschusses zur
Beschaffung einer Frühstücksportion, betragen für die nachstehen bezeichneten Garnisonen der deutschen Bundes-
Armee: