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Armee-Verordnungs-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
8. Jahrgang. erlin, den 25. Gktober 18F74. Nr. 20.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Koönigliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis bleses Blattes beträgt 15 Sgr. Abonnirt kann werden: außerhal bei den Post-
anstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69.
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 2 Sgr. berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preigermäßigung festgesetzt ist.
Nr. 189.
Faustriemen der Feld-Artillerie.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich im Verfolg Meiner Ordre vom 18. Juli cr., daß die be-
tittenen Mannschaften der Feld-Artillerie zur Unterscheidung der einzelnen Abtheilungen farbige lederne Schie-
ber an den Faustriemen führen sollen, dergestalt, daß die Mannschaften
einer 1. Abtheilung weiße,
einer 2. Abtheilung rothe und
einer reitenden Abtheilung gelbe
Schieber tragen.
Der Kranz am Faustriemen ist bei
der 1. Batterie einer Abtheilung in weißer,
der 2. Batterie einer Abtheilung in rother,
der 3. Batterie einer Abtheilung in gelber und
der 4. Batterie einer Mheilung in gellklaner
Wolle zu führen.
Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Hannover, den 15. September 1874.
Wilhelm.
v. Kameke.
Berlin, den 15. Oktober 1874.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntnih der Armee gebracht, mit dem
Bemerken, daß die Proben der Faustriemen mit farbigen Schiebern den Königlichen General-Kommandos
direkt werden Übersendet werden.
Nach diesen bei Neubeschaffungen zum Grunde zu legenden Proben haben die Feld-Artilleric-Regi-
menter die gegenwärtig im Gebrauch besinonschen Faustriemen fü die berittenen und fahrenden Mannschaften
der Feld-Batterien durch Beseitigung von Eichel und Knopf, sowie durch Anbringung der weißen resp. rothen
Schieber, und für die Mannschaften der reitenden Batterien durch Anbringung der gelben Schieber abzuändern.
Ueber die nach Beseitigung der Eichel und des Knopfes sich ergebenden geringen Abweichungen von der
Probe ist hinwegzusehen.
Die Ksten der Abänderung dürfen bei den Intendanturen liquidirt werden.
iegs-Ministerium.
v. Kameke.
An das Kriegs.Ministerium.
No. 44. 10. 74. M. 0. D. 3.