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Ueberschrift zu §. 25. Das Wort: „Wachs“ ist zu streichen.
Seite 14, zwischen Zeile 1 und 2 von oben ist einzuschalten:
„Bereithaltung der Munition und Munitions-Materialien“. · ·
Zeile 5 und 6 von eben sind die Worte: „Regimenter resp. selbstständigen Bataillone“ zu streichen und
dafür zu setzen: „Brigaden“.
Seite 15, Zeile 1 von unten ist hinter „verabfolgt“ einzuschalten:
„Eine Ausnahme hiervon findet hinsichtlich der Kavallerie, Fußartillerie, der Pioniere und des
Trains statt, für welche nur je 5 Exerzirpatrenen pro Kopf der mit Gewehren 2c. ausgerülsteten,
etatsmäßigen Friedensstärke gewährt werden.“,
Seite 16, Ueberschrift zu §. 28. Diese Ueberschrift ist zu streichen und dafür zu setzen:
„der Feld. und Reserve-Feld-Chargirung und der Gewehr-Munitien die Defension“.
Zwischen Zeile 16 und 17 von unten ist einzuschalten: «
„die Feld. Chargirung wird im Allgemeinen im fertigen Zustande (einschließlich des Wachses für
die zugehörige Geschoßfettung) im #rrieren vorräthig gehalten“.
Zeile 16 von unten ist anstatt „Kriegs“ zu setzen „Feld“.
Zeile 1 von unten hinter „eist“ 6"a hinzuzufügen:
„Bei Versendungen von Patronen aus einem Artillerie-Depot in das andere ist jedoch in Ge-
mäßheit des §. 20 für gewöhnlich keine Geschoßfettung beizugeben“.
Seite 17, hinter Zeile 13 von oben ist hinzuzusetzen:
„Für die in Materialien bereit zu haltenden Patronen der Feld= und Reserve-Feld--Chargirung
sowie für die Defension sind im Frieden vorräthig zu halten:
Gewehr-Pulver m/71,
Heschosse,
Patronenhülsen,
Zündhütchen,
Wachspfropfen,
Kartonplättchen,
Papierstreifen zum Ummwickeln der Geschesse,
Gelbes Wachs zu Geschoßfettung und
Etiketts“.
Seite 18, Zeile 12 von oben ist: „— Berlin 1874“ zu streichen und dafür zu setzen: „u. a. dergl.“.
Zeile 14 von oben, hinter „Kadetten-Korps“ ist einzuschalten:
„des Militair-Knaben-Erziehungs-Instituts zu Annaburg“.
Zeile 19 von oben, hinter „Berlin“ ist einzuschalten: „resp. Torgau und“.
Seite 20, Zeile 19 von oben, hinter „Hauses“ ist einzuschalten:
„des Militair-Knaben-Erziehungs--Instituts zu Annaburg“.
Seite 23, Zeile 15 von oben, hinter „Anwendung“ ist hinzuzusetzen:
„Hierbei F- jedoch noch zu berücksichtigen, daß die, zurückgelieferte Patronenhülsen und Pack-
schachteln betreffenden Anweisungen rc. Seitens der General-Kommandos, der rechnungsmäßigen
Uebereinstimmung wegen, nur auf Grund der von den betreffenden Artillerie-Revisions-Kommissionen
emachten Festsetzungen auszufertigen sind. Zu diesem Zwecke müssen die bezüglichen Revisions-Re-
gürne den betreffenden General-Kommandos möglichst bald nach Ablieferung der Hülsen r2c. von den
Artillerie-Depots angezeigt werden“.
Zeile 15 von unten sind die Worte: „betreffenden Artillerie-Depots, durch die“ zu streichen und dafür
u setzen:
„die Uebungs-Munition verabfolgenden Artillerie-Depots, welchen diese Geräthe aus den“.
Zeile 13 von unten ist hinter „Central-Depots“ einzuschalten: zu überweisen sind“.
Seite 24, Zeile 10 von oben sind die Worte: „für das Infanterie-Gewehr“ zu sireichen“.
Zeile 10 und 11 von unten sind die Worte:
„ndes Garde-Fußartillerie-Regiments und der Fußartilleric-Regimenter Nr. 5 und 6“ zu streichen
" und dafür zu setzen: „der 1. Fußartillerie-Brigade“.
Zeile 7 und 8 von unten sind die Worte: „der Fußartilleric-Regimenter Nr. 1 und 2 und des Fuß-
rtillerie-Bataillons Nr. 9" zu streichen und vafür zu setzen: „der 2. Fußartillerie Brigade“.
Zeile 5 von unten sind die Worte: „der Fußartillerie-Regimenter Nr. 3, 4 und 7" zu streichen und
dafür zu setzen; „der 3. Fußartillerie-Brigade“.