C. Berwaltung der Kalserlichen Marine.
a) Für das Disciplinarverfahren
(Gesetz vom 31. März 1873. 88. 81, 85)
sind zuständig;
1) die Kommandos der Marinestationen der Nordsee und der Ostsee,
2) die Marinestations-Intendanturen,
3) die Werften.
b. Für das Verfahren bei Defekten und bei der Verfolgung vermögensrechtlicher Ansprüche
5 (Gesetz vom 31. März 1873. 88. 139, 21 u 53 brlich !
sind zuständi
s6„Marinestations. Intendanturen.
D. Postverwaltung.
1) Die Ober-Postdirektionen,
2) der Vorsteher des Post-Zeitungsamts,
3) der Vorsteher des Deutschen eichs-Postamts zu Konstantinopel.
Bemerkung: Den unter Nr. 2 und 3 genannten Beamten steht die Eigenschaft einer höheren Reichsbehörde
nur in Bezug auf das Disciplinarverfahren zu.
E. Telegraphenverwaltung.
Die Telegraphen-Direktionen.
F. Reichs-Eisenbahn-Verwaltung.
Die General-Direktion der Reichs-Eisenbahnen.
Bemerkungt Die Befugniß der Vorsteher höherer Reichsbehörden zur Verhängung von Geldstrafen erstreckt
sich nicht an die Mitglieder dieser Behörden.
III. Vorgesetzte Dienstbehörden.
(Gesetz vom 31. März 1873. 5§§. 7, 12, 38, 62).
Vorbehaltlich der verfassungsmäßigen Verantwortlichkeit des Reichskanzlers sind zuständig:
A. Answärtiges Amt.
Die unter II. A. aufgeführten Behörden.
B. Verwaltung des Reichsheeres.
a. Im Allgemeinen.
1) Das Königlich preußische griegs,Miusterinn,
2) das Königlich sächsische Kriegs-Ministerium,
3) dz- K#nislich württember 9 Kriegs-Ministerium,
4) die unter II. B. a. aufzefl rten Hezerden,
7 die ö preußischen technischen Institute der Artillerie,
) die
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königlich preußische General-Militair-Kasse und die Kbniglich preußische General-Kriegskasse,
7) die Königlich preußischen Remonte-Depots,
8) die Stadtkommandantur zu Dresden,
9) die Kommandantur der Festung Köni gstein,
10) der Kommandeur des K##bettent gordos zu Dresden,
11) der Kommandeur der Unteroffizierschule zu Marienberg,
12) der Direktor der Lehr= und Erziehungsanstalt zu Klein-Struppen,
13) der Direktor der Garnison-Schule zu Dresden,
14) die Higlich sächsische Sanitäts-Direktio
15) der Direkter der Königlich sächsischen Arüberie. Wersstätten und Depots,
16) die Königlich sächsische Genie-Direktion,
17) das Königlich sächsische Kriegszahlamt,
18) das Königlich würktembergische Kriegszahlamt,