b. Für die au
1) die ko
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sschließlich unter Militairbefehlshabern stehenden Militairbeamten sind zuständig:
mmandirenden Generale,
2) die Festungs-Inspekteure,
3) die Kommandeure der Fuß-Artillerie-Brigaden als vorgesetzte Instanzen der Artilleriedepoté, 4
4) die Militair-Abtbeilung des Königlich württembergischen Kriegs-Ministeriums als vorgesetzte Instanz
des Königlich württem
ergischen Artilleriedepots.
C. Verwaltung der Kaiserlichen Marine.
1) Die Kaiserliche Admiralität,
2) bie u
nter II. C. aufgeführten Behörden.
D. Postverwaltung.
1) Das General-Postamt,
2) die unter II. D. aufgeführten Behörden.
E. Telegraphenverwaltung.
1) Die General-Direktion der Telegraphen,
2) die Telegraphen-Direktionen.
F. Eisenbahnverwaltung.
1) Das Reichskanzler-Amt,
2) das Reichs-Eisenbahn-Amt,
3) die General-Direktion der Reichs-Eisenbahnen.
a. Für die
sind
IV. Unmittelbar vorgesetzte Behörden bezw. Beamte.
(Gesetz vom 31. März 1873. 8. 53, 146).
A. Verwaltung des Reichsheeres.
e ausschließlich unter Militair-Befehlshabern stehenden Militair-Beamten
bezw. Bataillons-Kommandeure,
rtillerie-Depots,
der Oberfenerwerkerschule und der Offizier-Reitschule.
der
d. Außerdem fungiren als unmittelbare Vorgesetzten der ihnen untergebenen Beamten:
1) die Gouverneure und Kommandanten,
2) die Kommandeure der Kadettenhäuser,
3) vie Direktoren der Militair-Schießschule, des Militair-Knaben-Erziehungs-Instituts zu Annaburz
der vereinigten Artillerie= und Ingenieur-Schule und der Direktor der Lehr- und Erziehungsanstalt
zu Klein-Struppen,
4) die Kommandemme der Unterofsiner Schulen ueibenels und zu Marienberg,
i - nstalt,
5) der 1
6) die 2
7) die 2
8) die
9) die ?
10) die 7
11) die F
12) die F
13) der
der
14) die L
Interrichts-Dirigent der Central-Turn-
vorsitzenden der Kuratorien der Garnisonschulen, der Direktor der Garnisonschule zu Dresden,
direktoren der Gewehrfabriken,
öniglich sächsische Genie-Direktion,
Fräsides der Gewehr-Revisions-Kommissionen,
Ddirektoren der technischen Institute der Artillerie,
ommandanten der Invalidenhäuser,
orps-Generalärzte, die Königlich sächsische Sanitäts-Direktion,
Subdirekter der militairärztlichen Bildungsanstalten, die Chefärzte der Lazarethe, die Chefärzte
vorsteher der Lazareth-Reserve-Depots,
15) die 9
Lendanten der General-Militair-Kasse bezw. General-Kriegs-Kasse,