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Nr. 228.
Abãnde rung des 8. 1 der Instruktion vom 28. Mal 1843, betreffend die Abschätzung und Feültellung
der bei den Truppen-Uebungen vorkommenden Flurbeschädigungen.
Berlin, den 10. November 1874.
Um den Verzögerungen vorzubeugen, welche bei der Abschätzung und Feststellung der durch Truppen-Uebun-
en verursachten Flurschäden entstehen, wenn die Beschädigungen sich auf mehrere Kreise erstrecken und die
öniglichen Intendanturen nicht in der Lage sind, gleichzeitig für jere der gemäß §. 1 der Instruktion vom
28. Mai 1843 zu bildenden Kommissionen eines ihrer Mitglieder zu entsenden, wird die Vorschrift des §. 1
dahin abgeändert, daß künftig an Stelle von Intendantur-Mitgliedern auch andere Intendantur-Beamte als
Abschätzungs-Kommissarien bei der Feststellung von Flurbeschädigungen fungiren dürfen.
Der Kriegs-Minister. Der Minister des Innern.
v. Kameke. Im Auftrage.
v. Nibbeck.
An die sämmtlichen Königlichen Regierungen und Landdrosteien.
K. M. 223/11. M. O. D. 4. M. d. I. I. M. I. 367.
Berlin, den 26. November 1874.
Der vorstehende Erlaß wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium; Militair-Oekonomie-Departement.
v. Karczewski. v. Bonin.
No. 223 11. M. O. D. 4.
Nr. 229.
Bedingter Wegfall der Marschrouten bei de senbahnbeferderung einzeln kommandirter Mann-
aften.
Berlin, den 20. November 1874.
Fu einzeln kommandirte, mit der Eisenbahn zu befördernde Mannschaften, welche vom Abgangs- bis zum
estimmungsorte einen Landmarsch nicht zurückzulegen und überhaupt an die Kommunen keinerlei Ansprüche
auf Naturalleistungen, wie Quartier, Verpflegung rc, zu machen haben, sind fortan keine Marschronten aus-
#efereigen. Die zur Erläuterung etwa erforderlichen Notigen, sowie das Attest über die Nothwendigkeit der
eenutzung der Eisenbahn haben in diesen Fällen auf dem den Mannschaften verbleibenden Abschnitt 3 des
Requisitionsscheines „Anerkenntniß für die Militair-Verwaltung“ ihren Platz zu finden.
Kriegs-Ministerium; Militair-Oekonomie-Departement.
v. Karczewski. Dresow.
No. 109. 11. 74 M. O. D. 3.
Nr. 230.
eldgeräth der Infanterie, Jäger und Schügen.
* * Su den 27. November 1874.
Dem Feldgeräth eines Infanterie= und Jäger- (Schützen.) Bataillons treten fortan ein Pferde-Arznei-Kasten
und eine Beschlagzeug-Tasche hinzu.
Es ist daher in den betreffenden Feldgeräths-Etats nachzutragen:
unter:
IV. Pferde-Arznei-Kasten.
A. Arzneien.
* Arnikatinktrer. 560Cr.
* Glaubersalz, kristallisirtee 500 Gr.
Olecksilbersalbe, grane 40 Cr.