Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achter Jahrgang (8)

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Nr. 228. 
Abãnde rung des 8. 1 der Instruktion vom 28. Mal 1843, betreffend die Abschätzung und Feültellung 
der bei den Truppen-Uebungen vorkommenden Flurbeschädigungen. 
Berlin, den 10. November 1874. 
Um den Verzögerungen vorzubeugen, welche bei der Abschätzung und Feststellung der durch Truppen-Uebun- 
en verursachten Flurschäden entstehen, wenn die Beschädigungen sich auf mehrere Kreise erstrecken und die 
öniglichen Intendanturen nicht in der Lage sind, gleichzeitig für jere der gemäß §. 1 der Instruktion vom 
28. Mai 1843 zu bildenden Kommissionen eines ihrer Mitglieder zu entsenden, wird die Vorschrift des §. 1 
dahin abgeändert, daß künftig an Stelle von Intendantur-Mitgliedern auch andere Intendantur-Beamte als 
Abschätzungs-Kommissarien bei der Feststellung von Flurbeschädigungen fungiren dürfen. 
Der Kriegs-Minister. Der Minister des Innern. 
v. Kameke. Im Auftrage. 
v. Nibbeck. 
An die sämmtlichen Königlichen Regierungen und Landdrosteien. 
K. M. 223/11. M. O. D. 4. M. d. I. I. M. I. 367. 
Berlin, den 26. November 1874. 
Der vorstehende Erlaß wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium; Militair-Oekonomie-Departement. 
v. Karczewski. v. Bonin. 
No. 223 11. M. O. D. 4. 
Nr. 229. 
Bedingter Wegfall der Marschrouten bei de senbahnbeferderung einzeln kommandirter Mann- 
aften. 
Berlin, den 20. November 1874. 
Fu einzeln kommandirte, mit der Eisenbahn zu befördernde Mannschaften, welche vom Abgangs- bis zum 
estimmungsorte einen Landmarsch nicht zurückzulegen und überhaupt an die Kommunen keinerlei Ansprüche 
auf Naturalleistungen, wie Quartier, Verpflegung rc, zu machen haben, sind fortan keine Marschronten aus- 
#efereigen. Die zur Erläuterung etwa erforderlichen Notigen, sowie das Attest über die Nothwendigkeit der 
eenutzung der Eisenbahn haben in diesen Fällen auf dem den Mannschaften verbleibenden Abschnitt 3 des 
Requisitionsscheines „Anerkenntniß für die Militair-Verwaltung“ ihren Platz zu finden. 
Kriegs-Ministerium; Militair-Oekonomie-Departement. 
v. Karczewski. Dresow. 
No. 109. 11. 74 M. O. D. 3. 
Nr. 230. 
eldgeräth der Infanterie, Jäger und Schügen. 
* * Su den 27. November 1874. 
Dem Feldgeräth eines Infanterie= und Jäger- (Schützen.) Bataillons treten fortan ein Pferde-Arznei-Kasten 
und eine Beschlagzeug-Tasche hinzu. 
Es ist daher in den betreffenden Feldgeräths-Etats nachzutragen: 
unter: 
IV. Pferde-Arznei-Kasten. 
A. Arzneien. 
* Arnikatinktrer. 560Cr. 
* Glaubersalz, kristallisirtee 500 Gr. 
Olecksilbersalbe, grane 40 Cr.
	        
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