Depots gegen B
Titel 26 des Milltair-Etats empfangen, im Jahre 1875 als Selbstkosten einzmiehen
dunkelblauen Tuchs Nr.II. . .....
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- - t.
graumelirten Tuchs Nr. I
- t. II
dunkelblaumelirten Tuchs .% .
— 252 —
Nr. 238.
Selbstkostenpreise für Tuchberausgabungen aus den Montirungs -= Depots an Militalr-Institute pre 1875.
kornblumblauen - ....
hellblauen - ....
ponceaurothen Nrt. II . ..
krapprothen = Nr. II
- . Nr. III
citronengelben -...
weißen -...
schwarzen -Nr. I
2 * Nr. II
bellgrünen
Kriegs-Ministerium;
v. Karczewski.
No. 7. 12. 74. M. O. D. 3.
Nr. 239.
Offtzier-Pensions= Nachweisung.
Berlin, den 6. Dezember 1874
Nach dem Ergebniß der diesjährigen Submissionen sind bei Verabreichung von Tuch aus den Montirungs.
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czahlung an solche Militair-Institute, welche ihre Bekleidungs-Gebührni e nicht aus dem
ro Metet:
Marl 48 Pfge.
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Militair-Oekonomie-Departement.
Dresow
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Berlin, den 7. Dezember 1874.
Anliegende „Nachweisung des in Reichsmark berechneten pensionsfähigen Diensteinkeommens und der Pensions-
sätze für die vem 1. Jannar 1875 ab in Pensionsgenuß tretenden Offiziere“ wird hierdurch zur Kenntniß der
Armee gebracht.
Kriegs-Minist
No. 7. 10. 74. D. f. J. au.
erium; Departe
v. T 2 y
ment für das Invaliden-Wesen.
v. Sodenstern.
Nr. 240.
Ausgabe neuer Spezial-Bekleidungs-Etats für die Truppen
mehr euschende Mittel a
is
Berlin, den 10. Dezember 1874.
E- liegt in der Absicht, vom 1. Jannar k. J. ab neue Spckial-Vekleivungs-Eiats in Kraft treten zu lassen,
durch welche den Truppen für einzelne Bekleidungs= und Ausrüstungs-Gegenstände den Preis-Verhältnissen
# bisher gewährt werden sollen.
zum Monat Jannar, in welchem nach 8. 165 des Neeglements über die Bekleidung und Aus-
rüstung der Truppen im Frieden die Liguidirung der Bekleivungs-
wird es indeß voraussichtlich nur möglich sein, die Bekleidungs-Etats für die Garde= und Linien-In
anterie-
ompetenzen pro 1875 zu ahign hat,
Regimenter fertig zu stellen, wohingegen die Ausgabe der Etats der übrigen Truppentheile erst im Laufe der
folgenden Monate nach und nach wird erfolgen können.
Unter diesen Umständen muß für die letztgedachten Truppentheile der Termin zur Aufstellung der
Bekleidungs-Liquidationen und Wirthschaftspläne Fre 1875 ausnahmsweise auf einen späteren Zeitpunkt ver-
legt werden. Damit dieselben aber in ihrem Oekenemie-Betriebe möglich
durch genehmigt, daß ihnen auf die nächstjährige Kompetenz angemessene Vorschü
i s. ab angewiesen werden.
Awacht, bei den vorzuneh-
pro 1874 nicht übersteigen di
Es wird indeß den
menden Beschaffungen sich so einzurichten, daß dadurch den später aufzustellenden
Weise vorgegriffen wird.
Kriegs-Ministeri
v. K
No. 508. 11. 74. M. O. D. 3.
ven vom 1. Januar k.
etreffenden Truppentheilen zur dringenden Pflicht
arczewski.
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weni
4 die jedoch die Kompetenz
um; Militair-Oekonomie-Departement.
ki Dresowm
gestört werden, wirr hier-
irthschaftspläuen in keiner
Hierzu eine Beilage.