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Armee-Verordnungs-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
8. Jahrgang. Berlin, den 31. Dezember 1874. Nr. 24.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 15 Sgr. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den Post-
anstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69.
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 2 Sgr. berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist.
Nr. 241.
Wegfall des Hinterzeugs.
Nachdem sich die durch Meine Ordre vom 31. Mai 1873 ad 2 mit den Versuchen hinsichtlich des Weg-
falls des Hinterzeugs beauftragten Kavalleric-Regimenter übereinstimmend für die gänzliche Beseitigung dessel.
ben ausgesprochen haben, genehmige Ich auf ven Mir gehaltenen Vertrag den Wegfall rieses Ausrüstungs-
Stücks bei den Kavallerie-Pferden und beauftrage das Kriegs-Ministerium, danach das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 28. Okteber 1874.
Wilhelm.
v. Kameke.
An das Kriegs-Ministerium.
Berlin, den 15. Dezember 1874.
Vorstehende Allerhöchste Kabincts-Ordre wird hierdurch mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armec
gebracht, daß dieselbe auf die Reitpferde der Artillerie und des Trains, einschliestlich der für Ofsiziere, gleich-
mäßige Anwendung sindet.
Den Kavallerie-Regimentern werden vom 1. Januar k. Is. ab die Verbrauchs-Kentingente für das
Hinterzeug nicht mehr gewährt. Die Einziehung des Etatspreises für die Hinterzeuge der Kavallerie sindet
nicht statt; dieselben sind vielmehr vem Kentebestande abzuschreiben und den Kavallcric. Regimentern zur Ver-
wendung in ihrer Oekonomie zu belassen.
Die in den Train-Depots befindlichen Hinterzeuge sind nach erfolgter Abänderung als Schwanz
riemen für Zugpferde aufzubrauchen. Die Hinterzeuge des Uebungsmaterials der Train, Bataillene werden
diesen unentgeldlich belassen.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 623. 11. M. O. D. 3.
Nr. 242.
Probe des Leibriemens mit verschiebbarer Säbeltasche.
Alf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß bei der Infanterie, den Jägern und Schüten ein
Leibriemen mit verschiebbarer Säbeltasche nach der beifolgenden Probe bei Neubeschaffungen eingeführt werde.
Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
erlin, den 17. Dezember 1874.
Wilhelm.
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke.