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Nr. 247.
Bezeichnung des Markbetrages in Geldenpfangs-Bescheinigungen und Kassen- Ordres in Zahlen
und in Worten.
Berlin, den 22. Dezember 1874.
Im Einverständnisse mit dem Herrn Reichskanzler wird hierdurch bestimmt, daß mit Einführung der Reichs-
markrechnung in allen, bei der Rechnungslegung zu verwendenden Geldempfangs-Bescheinigungen und in den
Kassen-Ordres, welche über Mark lauten, die Bezeichnung des Gelpbetrages zunächst in Zahlen, sodann aber
des, in diesem enthaltenen Markbetrages auch in Worten zu erfolgen hat und sonach beispielsweise über:
„22 ekl. 50 Pf. wörtlich Zwei und Zwanzig Mark 50 Pfennige“ zu quittiren ist.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 455/12. M. O. D. 1.
Nr. 248.
Aufstellung der Gesetzsammlungs-Normallisten.
Berlin, den 23. Dezember 1874.
Im Anschluß an das im Bereich der Civil-Verwaltung neuerdings vorgeschriebene Verfahren wird hierdurch
Folgendes beimmte
1. Die Normallisten über die Gratis-Empfänger der Gesetzsammlung für die Königlich Preußischen
Staaten sind fortan nicht mehr alljährlich, sondern nur in Zwischenräumen von fünf zu fünf
Jahren von den betreffenden Behörden autzustellen und bis zum Schlusse des Menats November
den zuständigen Kaiserlichen Ober-Postdirektionen zu übersenden.
Die in der Zwischenzeit eintretenden Venkerungen gegen die Normallisten sind durch Berände=
rungs-Nachweisungen (Nachtragslisten) Anfangs Dezember jeden Jahres zur Kenntniß der Kaiser-
lichen Ober-Postdirektionen zu bringen.
. zur Exzielung eines gleichen Termins sind noch in diesem Jahre neue Normallisten für die
esetzsammlung außzufeelten und die fünfjährigen Perioden für die ernente Anfertigung vom
1. Januar 1875 ab zu zählen.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
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No. 353,12. A. Ib.
Nr. 249.
Ressorts der Königlichen Eisenbahn-Kommissariate und Kommissarien.
Berlin, den 25. Dezember 1874.
Im Anschlusse an die in den Nr. 18 und 21 des Armee-Verordnungs-Blatts d. J. enthaltenen Erlasse vom
16. September und 25. Oktober cr. — die Anstellung der Militair-Anwärter im Privat-- Eisenbahndienst be-
treffend — werden nachstehend die zu den Ressorts der einzelnen Königlichen Eisenbahn-Kommissariate bezw.
der einzelnen Königlichen Eisenbahn-Kommissarien gehörigen, im Betriche befindlichen Prirat-Eisenbahnen zur
Kenntniß der Armce gebracht.