Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achter Jahrgang (8)

Anlage 2. a. 
Bemerkungen zum Schema A. (Personalbogen) 
1. Der Personalbogen wird nur einmal aufgestellt und eingesandt und zwar für jeden Offizier, 
Militär-Arzt, Namiten der Militär, Verwaltung, soweit letztere in der gedruckten Rang= und Quartierliste ge- 
führt werden, und Portepeefähnrich der Armee. Er enthält Alles, was zum Nachweis der vollständigen Dienst- 
laufbahn erforder ich und von den sonstigen Verhältnissen des qu. Offiziers 2c. zu wissen wünschenswerth ist. 
2. Die Aktennummer wird von der Geheimen Kriegs-Kanzlei nach der ersten erfolgten Aufstellun 
eines nni“*me diesem gegeben, ist unveränderlich und wird dem Truppentheile 2c. unerzüglich 
mitgetheilt 
8 3. Auf Zeile 1 ist der Name des Offiziers, auf den schwarzen Stich der Aufname desselben zu 
setzen; die Vornamen sind deutsch, der Familienname ist lateinisch zu schreib 
4. In der Rubrik „Stand des Vaters“ ist eventl. dessen letztes (Hienstverhälrmiß anzugeben und 
falls derselbe versterten. „todt“ wie auch der letzte Wohnort und der Sterbetag zu verzeichnen. 
5. Auch bei der Mutter und der Gattin ist eventl. hinzuzufügen „todt“ und die Angabe des Todes- 
tages. Die verstorbenen Kinder sind, insofern sie bereits Namen erhalten hatten, ebenfalls aufzunehmen, 
eventl. ist der Todeseg unmittelbar hinter dem Tage der Geburt, wie folgt, anzugeben: „gest. ten 18. 
AmBei der Angabe des Diensteintritts ist der Truppentheil incl. Kompagnie 2c. zu nennen. In 
der Betreffende aus dem Kadetten-Korps gekommen, so ist dem Wort „Eingetreten“ „Kadett“ voranzusetzen. 
Bei Eintritt des qu. Offiziers vor vollendetem 17. Jahre ist auf der nächstfolgenden Zeile der Ver- 
merk „— Monat — Tage vor vollendetem 17. Lebensjahre“ zu machen; ist diese Zeit wegen Kampagne 
u- pn stonsfahig zu betrachten, so ist diesem Vermerk noch hinzuzufülgen „jedoch wegen Kampagne“ als 
Dienstzeit zu rechnen 
ostctvekhalnngnndderWohnsitzntnurbetOfsinerendes Benrlanbtenftqndeö anzugeben 
und bei Wie= Veränderungen die vorherige Angabe lesbar zu durchstreichen 
In Rubrik 1 findet der Truppentheil Aufnahme jedoch excl. Kompagnie rc., sowie bei der In- 
fanterie K. stehenden Heeres excl. Bataillon 
Ist der Betreffende à la suite gestellt, oder aggregirt, so ist dem Truppentheile der Vermerk „à. 1. s.“ 
oder „agg“ voranzustellen. 
9. In Rubrik 2 wird das Datum einer - falls dieselbe nicht durch Allerhöchste Ordre 
z. B. zum Vice. ded wetel. erfolgt, klein hinzugesetzt: z. B. 
7. In Rubrik 3 werden mr- die Daten von allerhirhsien Ordres eingetragen und beziehen dieselben 
sich nur r“ die Rubriken 1, 2, 4 
In Rubrik 4 wird bei is nur der Buchstabe der Anciennetätsbezeichnung ge- 
setzt; ist roch das Patent von einem anderen Tage verliehen, als das Datum der Allerhöchsten Ordre zeigt, 
so ist das vollständige Patent in dieser Rubrik anzugeben. 
12. In Rubrik 5 ist nur durch einen kurzen, aber wörtlichen Auszug aus den die betreffenden 
Veränderungen befehlenden Allerhöchsten Ordres der Hauptinhalt derselben wiederzugeben. Auch die Funk. 
tionen eines Offiziers in seinem Truppentheil, z. B. Kompagnie-Chef, die Allerhöchste Ertheilung des Kon- 
senses zur Verheirathung, sowie Bestrafungen, welche auf die Dienstzeit von Einfluß sind, finden hier Auf- 
nahme, das Datum der Ordres steht in Rubrik 3 
3. In Nubrik 6 werden alle übrigen beenem welche, obgleich nicht Allerhöchst befohlen, 
doch in der gedruckten Rangliste Aufnahme finden, verzeichnet: 
Versetzungen innerhalb des Tmppentheils; Datum des Zeugnisses der Reife zum Portepeefähnrich. 
Aufricken in das Hauptmannsgehalt 1. Klasse 
der Vermerk „unabkömmlich“, „garnisondienstsähig, „halbinvolide“ (bei Offizieren des Beurlanbtenstandes). 
Jede Veränderung beginnt mit einer neuen Zeile, welche in den Rubriken 1 bis 5, sofern dieselben 
von ihr nicht berührt werden; gi bleibt; das Datum der Verfügung resp. der Beginn und die Dauer eines 
Kommandos ist hierbei voranzusetzen.
	        
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