Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achter Jahrgang (8)

— 47 — 
Nr. 11. 
Ersehleiktung für diejenigen österreichischen und ungarischen Biertelguldenstücke, welche sich bei den 
Militair-Kassen in verfiegelten Beuteln und Rollen vorfinden, die von Kassen des Preußischen 
Staats formirt find. 
Berlin, den 8. März 1874. 
Nochdem das Königlich Preußische Finanz-Ministerium sich bereit erklärt hat, für diejenigen österreichischen 
und ungarischen Viertelguldenstücke, welche in versiegelten, von Preustischen Stants-Kassen formirten und an 
Kassen der Reichs Verwaltung gelangten Beuteln und Nollen sich vorfinden, innerhalb der für die Gewähr- 
leistung geseguch vorgeschriebenen Fristen Ersan zum Nominalwerthe zu leisten, werden in Folge einer Anfor- 
derung des Reichs-Kanzler-Amtes zunächst die Ersatz-Ansprüche schleunigst festzustellen sein, welche hiernach zu 
Gunsten der Reichs-Haupt-Kasse an die Prenstische Staats-Kasse zu erheben sind. 
Zu diesem Zwecke wird daher hierdurch angeordnet, daß sämmtliche Kassen des Militair-Ressorts mit 
thunlichster Beschleunigung, insbesondere durch Auszählen der vorhandenen Beutel und Rollen, zu er- 
mitteln saben, welcher Betrag an österreichischen und ungarischen Viertelguldenstücken sich etwa in den- 
selben befindet. 
In den hierüber aufzunehmenden Verhandlungen ist anzugeben: 
die Behörde oder Kasse, von welcher die Beutel oder Nollen angefertigt waren, 
der Betrag an Viertelgulden, welcher sich in jedem einzelnen Bentel vorgefunden hat, 
erner auch, 
5 soweit als thunlich, der Zeitpunkt, wann die Beutel oder Nollen bei derjenigen Kasse, welche jetzt 
die Auszählung vorgenommen hat, zur Annahme gelangt sind. 
Dest Verhandlungen und die in deuselben bezeichneten Beträge an österreichischen und ungarischen 
Viertelguldenstücken sind ohne Zeitverlust an die General-Militair-Kasse einzusenden, welche dafür umgehend 
den Geldersatz leisten wird. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 165/3. 74. M. O. D. 1. 
Nr. 42. 
Bekanntmachung der Lebensversicherungs-Anstalt für die Armee und Marine. 
Berlin, den 3. März 1874. 
Nagsstehende Bekanntmachung der Direktion der Lebensversicherungs-Anstalt für die Armee und Marine 
wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Karczewski. 
No. 194/2. W. 
Sämmtliche Herren Versicherten der diesseitigen Anstalt werden hierdurch zu der im Marschalls- 
Saale des Königlichen Kadetten-Hauses, Neue Friedrich= Straße Nr. 13 
Sonnabend, den 11. April cr. Vormittags 11 Uhr 
stattfindenden ersten ordentlichen General-Versammlung ergebenst eingeladen. 
Jages-#ronung. 
1) Bericht über den Geschäftsgang von Eröffnung der Anstalt bis zum Schlusse des Jahres 1873, 
Vorlage des durch die Revisions-Kommission geprüften Rechnungs Abschlusses und Ertheilung der 
Decharge. 
2) Wahl bes neuen, aus Versicherten bestehenden Verwaltungs-Rathes (4 Mitglieder und 4 Stell- 
vertreter) auf die Dauer von 3 Jahren.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.