Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunter Jahrgang (9)

— 85 — 
II. Elsaß-Lothringen. 
Das Real-Progymnasium zu Bischweiler. 
b. Die übrigen (§F. 154. 2. f. ebenda). 
Königreich Preußen. 
. Rheinprovinz. 
Die höhere Bürgerschule zu Dülken. 
- n 
* 
# Berlin, den 8. April 1875. 
Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kiiegs-Minißerium ; Allgemeines Kriegs-Departement. 
. r.v. Wangen eim. v. Caprivi. 
No. 230. 4. A. 1. *] " genh p 
  
Nr. 106. 
Landwehr-Bezirls-Eintheilung des XII. (Königlich Sã en) Armee-Korps. 
n 6 ( glic 1— den 9. Wo 1875. 
Laut Mittheilung des Königlich Sächsischen Kriegs-Ministeriums ist das Stabsquartier des 2. Bataillons 
2. Königlich Sächsischen Landwehr-Regiments Nr. 101 von Zschopau nach Frankenberg, dasjenige des 1. Bataillons 
8. Königlich Sächsischen Landwehr--Regiments Nr. 107 von Rochlitz nach Borna verlegt worden. 
Genannte Landwehr-Bezirks-Kommandos führen von 1. d. M. ab die neue Bezeichnung. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
v. Voigts-Rhetz. v. Caprivi. 
  
  
  
  
No. 146. 4. A. 1. 
  
Nr. 107. 
Lignidation und Zahlungs-Anweisung der Remonte-Transport-Kotten. 
Herlin, den 10. April 1875. 
Nachdem in diesem Lasre angeordnet worden, daß mit geringen Ausnahmen, sowohl die von den Truppen 
aus den Depots zu empfangenden Remonten, als auch die auf den Märkten erkauften und nach den einzelnen 
Depots zur Aufstellung gelangenden Pferde, per Eisenbahn befördert werden sollen, wird Hinsichts der Liqui- 
dation und Anweisung der Remonte-Transport-Kosten Folgendes bestimmt. 
Die Eisenbahn-Fahrgelder sowohl für die nach den Dcpots von den Regimentern unberitten abgehen- 
den Kommandirten, als für die Rückkehr derselben mit den Remonten nach der Garnison (Remonte-Kom- 
mandos), werden von den Eisenbahn-Verwaltungen, auf Grund der von den Truppentheilen ausgestellten 
Regquisitionsscheine gestundet und demnächst zur Erstattung bei den betreffenden Intendanturen liquidirt.
	        
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