Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunter Jahrgang (9)

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Letztere haben nach erfolgter Revision dieser Liquidationen, den Geldbetrag zur Verausgabung sub 
Tit. 43 des Etats, aa die de Zehlungs Ftell anzuweisen. 
Zur Eisenbahnfahrt der auf den Märkten erkauften und nach den Depots, unter Degleitung der 
designirten Hülfs = Kommandos zu transportirenden Remonten, imgleichen zur Rückfahrt der Mannschaften 
nach der Garnison, werden die Regquisitionsscheine von den betreffenden Remonte-Ankaufs-Kommissionen aus- 
testellt. Die Fahrgelder dafür werden von den Eisenbahn-Verwaltungen bei der unterzeichneten Abtheilung 
iquidirt und von derselben auf Tit. 40 angewiesen. 
Die Königlichen Intendanturen haben sich baher der Anweisung dieser letzteren Kosten zu enthalten. 
Die anderweiten Remonte-Transport-Kosten, bestehend in der emmono-Zulage des Offiziers, so- 
wohl beim Remonte- als beim Hülfs-Kommando, imgleichen die etwaigen Ausgaben für Ergänzung des 
Koppelzeuges, für Hufbeschlag und Arzneien, während des Marsches resp. der Fahrt, gir von den Truppen wie 
seither bei den Intendanturen, gehörig justifizirt, zur Erstattung zu liqnidiren und von diesen auf die Gene- 
ral-Militair-Kasse zur Verausgabung auf Titel 40 Position 4 anzuweisen. 
Die Truppentheile haben Kre desfallsigen Liquidationen, gleich nach der Rückkehr der Remonte= und 
Rälfersommenore aufzustellen und der zuständigen Intendantur einzureihen, und ist von letzterer die Revi- 
on und Anweisung so zeitig zu besorgen, daß die Verausgabung jedes Mal noch im laufenden Jahre erfolgt. 
Kriegs-Ministerium; Abtheilung für das Remontewesen. 
v. Schön. v. Klüber. 
No. 46. 3. R. A. 
  
Nr. 108. 
Todtenscheine, welche wegen Unvollständigkeit refp. Unrichtigkeit der Augaben bisher nicht ausgehändigt 
werden konnten. 
Berlin, den 27. März 1875. 
Laut der von dem Käniglih Bairischen Kriegs-Ministerium hierher abgegebenen Todtenscheine sind die nach- 
benannten Militairs, nämlich: 
1) der Soldat Karl Müller, der Angabe nach von der 5. Komp. des Königl. Bairischen 7. Infanterie- 
Regiments, am 2. August 1870 im Hospital zu Neustadt, Bezirk Frankenthal in der Pfalz (Bayern); 
2) der Soldat Joseph Meyer, der Angabe nach vom Königlich Bairischen 9. Jäger-Bataillon, am 24. 
Oktober 1870 im Eiarpen-adareih zu Bitch le Frangois; 
3) der Königlich Bairische Soldat, angeblich Max Allinger, am 21. September 1870 im Etappen- 
Lazareth zu Clermontz; " 
4) der Fahrer Joseph Bauer, angeblich von der Königlich Preußischen 5. Fahr-Kolonne, zu Dürrenhorse 
ine Bezirksamt Kellheim geboren, 24 Jahr alt, am 27. März 1871 im Garnison-Lazareth zu Karls- 
ruhe, und 
5) der Soldat Konrad Roegner, der Angabe nach von der 5. Komp. des Königlich Bairischen 15. In- 
fanterie-Regiments zu Fürth, Ree- ezirk Mittelfranken (Bayern), geboren, 25 Jahr alt, am 14. 
September 1870 im Lazareth zu Chalons s/M. verstorben. 
Da bei den theils unrichtigen, theils mangelhaften Angaben der Truppentheile 2c. die 
Aushändigung dieser Todtenscheine an die Angehörigen 2c. nicht bewirkt werden konnte, so werden qu. Doku- 
mente bis zu etwaiger Rekognoszirung der darin Genannten bei der unterzeichneten Abtheilung asservirt 
werden. 
Kriegs-Ministerium; Militair-Medizinal-Abtheilung. 
Grimm. Schubert. 
No. 1095. 3. M. M. A. 
 
	        
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