Armee-Verordnungs-Nlatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerinm.
9. Jahrgang. Berlin, den 6. Juni 1875. Nr. 10.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 14 50 J. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den Post-
anstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69.
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist.
Nr. 121.
Rationsgewährung an Remonten.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß den Remonten die Rationen nach 8. 102 des Reglements
über die Natural-Verpflegung der Truppen im Frieden vom Tage der Uebernahme Seitens des Transport-
führers bis zur Einstellung in den Etat zu gewähren sind. Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Weitere
u veranlassen.
Wiesbaden, den 1. Mai 1875.
Wilhelm.
v. Kameke.
Berlin, den 12. Mai 1875.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.
Unter Hinweis auf den diesseitigen Erlaß vom 17. Februar cr. (Seite 30 des Armee-Verordnungs-
Blattes pro 1875) wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Futterersparniß, welche bei den Remonten bis
zur Einstellung in den Etat an der vom 1. Januar d. J. ab bewilligten Hafer-Zulage etwa gemacht werden
kann, bis dahin aufbewahren ist, wo das Bedürfniß einer Zulage bei späterer Dressur eintritt.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
An das Kriegs-Ministerium.
No. 125. 5ö. M. O. D. 2.
Nr. 122.
Erböhung des ößnungsbeitrages der Mannschaften zur Beschaffung der Mittagskost 2e. sowie des den
Mannschaften kantonnirender Truppen für den 31. eines RNonats zur Beschaffung der Mittagskost
extraorbinair zu gewährenden Löhnungsantheils und des Zuschusses zur Beschaffung einer Frühstücks-
portion für die Mannschaften.
Au den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß der Löhnungsbeitrag der Mannschaften zur Beschaffung
der Mittagskost beziehungsweise zu den Kosten der Marschverpflegung. sowie ver den Mannschaften kanton-
nirender Truppen für den 31. eines Monats zur Beschaffung der Mittagskost extraordinair zu gewährende