Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunter Jahrgang (9)

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Armee-Verordnungs-Vlatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
9. Jahrgang. Berlin, den 2. Jannar 1875. Nr. 1. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler 4 Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
Der vierteljährliche Prämumerationspreis dieses Blattes beträgt 1. 50 7 Abonnirt kann werden: außerhalb bei den Post 
anstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 berechnet, falls nicht einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. 
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Nr. 1. 
Ausführung der durch den Reichs-Militair-Etat für 1875 genehmigten Etatserhöhungen. 
Auf Grund des Reichshaushalts-Etats für das Jahr 1875 bestimme Ich, daß nachfolgende Wostohmen mit 
dem 1. Januar 1875 und, wo solches bis zu diesem Zeitpunkte nicht mehr angängig ist, in kürzester Frist ins 
Leben geführt werden und zwar: 
I. Kompetenz-Erhöhungen. 
1. Die Löhnung der zum Stande der Gefreiten und Gemeinen gehörigen Mannschaften wird bei 
sämmtlichen Truppen und Formationen um 18 Mark jährlich erhöht. 
2. Die Krankenlöhnung, welche den für Rechnung des Krankenpflege Fonds in den Lazarethen ver- 
pflegten Mannschaften des Unteroffizier= und Gemeinen-Standes zu zahlen ist, wird der Art 
erhoht, daß für jeden Tag der Lazareth-Verpflegung erhalten: 
a. Oberfeuerwerker, Feldwebel und Wachtmeister 50 Mtbpf. 
b. Vice-Feldwebel, Vice-Wachtmeister, Stabshautboisten, Stabs- 
hornisten Stabstrompeter und Portepeefähnriche 40 
C. Feuerwerker 1. Klasse und Sergeanen 30 
d. Unteroffiziere und die anderen im Unteroffizier-Range stehenden 
Militair-Personnen ........ 
e.GefreiteundGemeine..............3 
3. Die Chefs der Lehr-Batterie und der Lehr-Kompagnie der Artillerie-Schieß-Schule, sowie der 
Chef der Versuchs-Kompagnie der Artillerie-Prüfungs-Kommission erhalten eine Zulage von je 
720 Mark jährlich, die Stabsoffiziere und Hauptleute als Mitglieder der gelühe Rrufenn 
Kommission, die als Subdirektoren bei den Gewehrfabriken fungirenden Haupteute und die Stabs- 
Offiziere und Hauptleute bei dem Ingenieur-Komitee beziehen eine Zulage von je 900 Mark 
jährlich. 
4. Der bei jeder Kompagnie der Infanterie-Truppen fungirende Schieß-Unteroffizier erhält eine Zu- 
lage von 36 Mark jährlich. 
Die Zulagen für die 
zu dem Lehr-Infanterie-Bataillon, 
zu den Unteroffizier-Schulen, 
zu der Militatr-Schieß-Schule, 
zu der Offizier-Reit-Schule, 
zu der Artillerie-Schieß Schule, 
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