Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunter Jahrgang (9)

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Wegen Erstattung der etwa bereits auf Militairfonds in diesem Jahre angewiesenen Beträge haben 
die Intendanturen das Ensorverliche zu veranlassen. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines-Kriegs-Departement. 
v. Voigts-Rhetz. lume. 
No. 218. 6. A. 2. -. h b 
  
Nr. 154. 
Abänderung des Reitzeugs, sowie der Geschirre des Truppen= und Administrations-Trains. 
Berlin, den 5. Juni 1875. 
Bei den Geschirr= und Reitzeugstücken des Trains ist der Schieber von den Steigriemen und der Nasen- 
riemen von dem Kandaren-Hauptgestell zu entfernen. 
Das Zunähen der für den Nasinriemen. an dem Kandaren-Hauptgestell befindlichen Schlaufen haben 
die Truppentheile aus eigenen Fonds zu bewirken. 
Die binnen Kurzem erscheinenden Nachträge zu den Zeichnungen von den Geschirr= und Stallsachen 
des Trains enthalten die bezüglichen Berichtigungen. Z Z„ 
Die Dienst-Anweisung für die Trains im Kriege und für die Infanterie-Bagage im Kriege sind 
auf Seite 43 bezw. 45 entsprechend zu berichtigen. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
v. Voigts-Rhetz. Blume. 
No. 153/6. A. 2. 
  
Einrei d n 
nreichnng der Waffen- orte. 
gun app Berlin, den 7. Juni 1875. 
Unter Bezugnahme auf den im Armee= Verordnungs-Blatt Nr. 23 pro 1874 veröffentlichten Erlaß vom 
28. November 1874 wird bekannt gemacht, daß pro 1874 keine Waffen-Rapporte, diejenigen pro 1875 termin- 
mäßig zum 1. Februar 1876 einzureichen sind. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Hegs-Departement. 
6 
v. Voigts-Rhetz. Kir . 
No. 1887. 6. Ait. J. gts-Rhetz irsch 
  
Abãnderung d ein 166. in den 2 
änderung der Listenführung in den Lazarethen. 
8 hrung Viin, den 9. Juni 1875. 
Nachdem durch die Instruktion zur Ausführung der militairärztlichen Rapport= und Berichterstattung in den 
#harethen mit Stationsbehandlung die Führung einer Krankenliste für den Stationsarzt angeordnet ist, ist 
die Führung der Spezialkrankenlisten (Friedenslazareth = Reglement Anhang II §. 3) in diesen La arehen 
künftig nicht mehr erseverlich Letztere sind daher mit ultimo dieses Monats ordnungsmäßig abnschli en 
und zu asserviren, dagegen ist in der Rubrik „Bemerkungen“ des Hauptkrankenbuchs von dieser Zeit an die 
Station zu bezeichnen, welcher ein Patient bei der Aufnahme überwiesen wird. · 
Bezüglich ver Asservation der Stationskrankenlisten gelten ebenfalls die Vorschriften bezüglich der 
Spezialkrankenlisten. Die Listenführung in den Lazarethen ohne Stationsbehandlung wird hierdurch nicht 
berührt. 
Kriegs-Ministerium; Militair-Medizinal-Abtheilung. 
Grimm. Schubert. 
No. 1073. 5. M. M. A. 
 
	        
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