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zu der veh s-Kompagnie der Artillerie-Prüfungs-Kommission,
zu dem Eisenbahn-Bataillon,
zu der Central-Turn-Anstalt,
zu den Kriegsschulen als Inspektions-Offiziere, und Büreau-Chefs,
zu dem Kadettenhause in Berlin,
zu den Gewehrfabriken und
zu dem Ingenieur-Komitee
gehörigen oder kommandirten Lientenants,
sowie die Zulagen
der dei der Artillerie-Schieß= Schule kommandirten Hauptleute und der Hauptleute des
Eisenbahn-Bataillons
werden nach näherem Ausweis der betreffenden Verpflegungs- 2c. Etats für 1875 erhöht.
Ferner werden erhöht:
Die Zulze der zur Dienstleistung beim großen Generalstabe kommandirten Sfüere der Linie
von 45 Mark auu 60 Mark monatlich, sowie die Zulage derjenigen dieser Offtziere, welche zu
den topographischen Vermessungen kommandirt werden, für die Dauer der Vermessungen von
60 Mark auf 90 Mark;
Bei den Unteroffizier-Schulen die Zulagen
der Feldwebel um je 72 Mark –%
der Unteroffiziere um je 36 Mark jährlich.
Die Löhnung der Roßärzte und der Unter-Roßärzte um je 108 Mark jährlich.
Die Löhnung der Militair-Roßarzt-Eleven um je 72 Mark jährlich und
das Durchschnittsgehalt der Korps-Stabsapotheker von 2100 auf 2400 Mark jährlich.
Die “ linge jwediinisch chrurgischen Akademie für das Militair erhalten einen Zuschuß von
je ark jährlich.
Den als Adjutanten bei den Kommando-Behörden fungirenden Lieutenants, sowie den Regiments-,
Bataillons= und Abtheilungs-Adjutanten bei der Infanterie, den Jägern, der Feld= und Fuß=
Artillerie, den Pionieren und dem Lisenbahn Betaillon ist für die Seltsteescheffen eines Dienst-
pferdes eine Entschädigung von 825 Mark auf die fünfjährige Dauerzeit eines Pferdes u ge—
währen. Das Kriegs-Ministerium hat die näheren Bestimmungen über Hahlung und Verrechnung
dieser Beihülfen zu erlassen.
Den Kommando-Behörden sind bei dauernder Beschäftigung von mehr als 1 Offizier und
2 Schreibern resp. Unterpersonal für zwei Ge Oifiszimmer, bei dauernder Beschäftigung von
mehr als 2 Offizieren und Beamten und 4 Schreibern resp. Unterpersonal für drei Geschefts
zimmer die Servis-Kompetenzen zu gewähren.
II. Stellen-Vermehrungen.
Der Etat des großen Generalstabes wird. verstärkt:
um fünf Stabsoffiziere, zur Deckung des Bedarfs an Lehrern für die Kriegs-Akademie;
ferner im Neben-Etat: #
um einen Generalmajor mit den Kompetenzen eines Brigade -Kommandeurs zur einheit-
lichen Leitung der trigonometrischen, topographischen und fertograpbis en Arbeiten;
um einen Stabsoffizier im Range eines Regiments-Kommandeurs als Abtheilungs-Chef,
einen Stabsoffizier,
zwei auptleute 1. Klasse und
zwei Hauptleute 2. Klasse
um Zwecke der Trennung der topographischen Abtheilung in ein Büreau für die
tandes-Aufnahme und für die Karten-Vervielfältigung.
Zur besonderen Leitung der Angelegenheiten der Kriegsschulen wird
„eine Inspektion der Kriegsschalen-
errichtet und der General. Inspektion des Militair-Erziehungs= und Bildungs-Wesens unterstellt.
Das Kriegs-Ministerium hat eine Instruktion für den Inspekteur der Kriegsschulen zu
entwerfen und Mir zur Genehmigung vorzulegen.