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Auch diejenigen Ked. rullerie Regumenter und die Fuß-Artillerie-Regimenter, welche einen etats-
mäßigen Stabso zier bisher nicht hatten, erhalten einen solchen und treten zu diesem Zwecke der
Weld-riillerie 14, und der Fuß--Artillerie 10 Stabsoffziere hinzu.
er Etat des Eisenbahn-Bataillons wird für den Betrieb der Verwaltung der Militairbahn um
einen Hauptmann 2. Klasse,
vier Sekonde-Lieutenants und
einen Zahlmeister
verstärkt.
Den Etats der nachbenannten Unterrichts= 2c. Anstalten treten hinzu:
a) ein Rittmeister (beziehungsweise Hauptmann) 1. Klasse
als zweites Direktions-Mitglied bei der Kriegs-Akademie,
b) zwei Hauptleute 1. Klasse,
zwei Hauptleute 2. Klass
als Lehrer bei der Vereinigten Artillerie= und Ingenieur-Schule,
c) ein Hauptmann 2. Klasse
als Direktions-Mitglied und Lehrer bei der Oberfeuerwerker-Schule,
d) ein Professor bei jeder Provinzial-Kadetten-Anstalt.
Die Zahl der Mitglieder der Artillerie-Prüfungs-Kommission wird für den erweiterten Geschäfts-
kreis derselben vermehrt um:
einen Hauptmann 1. Klasse und
einen Hauptmann 2. Klasse.
Bei den Gewehr= und Munitions-Fabriken treten hinzu:
ein Stabsoffizier im Range eines Regiments-Kommandeurs,
zwei Hauptleute 1. Klasse und
drei Hauptleute 2. Klasse.
Das Zeug= und Feuerwerks-Personal wird vermehrt um:
8 t 1. Klasse,
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7 Zeughauptleute 2. Klasse,
3 Zeuglieutenants,
4 Feuerwerks-Lieutenants,
6 eugfeldwebel und
eugsergeanten.
1
Für die Besetzung der zu II. 1 bis 8 neu errichteten Offizierstellen gewärtige Ich baldigst Vorschläge.
9.
10.
11.
12.
13.
Der Etat der Artillerie-Schieß-Schule wird erhöht um:
zwei Obergefreite,
dreiundzwanzig Kanoniere, bei der Lehr-Batterie
achtzehn Pferde
und um
drei Unteroffiziere
zwei Gefreite bei der Lehr-Kompagnie.
vierzehn Kanoniere, #
Jede Artillerie-Abtheilung erhält einen Fahnenschmied und fällt dafür ein Gefreiter fort.
Bei den Fuß-Artillerie-Regimentern und bei den selbstständigen Fuß---Artillerie-Bataillonen Nr. 9
und 14 sind Musikkorps, bestehend aus je:
einem Stabshornisten und
zwölf Unteroffizier-Hornisten
u errichten; dagegen fallen die zeitigen Gemeinen-Trompeter fort. *
In Folge Veminderung des Bedarse an Schreibern bei den Festungs-Behörden sind bei jedem
Pionier-Bataillon zwei Unteroffizierstellen in zwei Gemeinenstellen umzuwandeln. #½°
Die selbstständige schnungslegung der Batterien und Kempagnien der Feld und Fuß-Artillerie-
Regimenter hört auf und ist das Rechnungs= rc. Wesen für die Artillerie-Abtheilungen und Fuß-
Artillerie -Bataillone nach den für die Insanterie r2c. Bataillone maßgebenden Bestimmungen zu