Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunter Jahrgang (9)

Berlin, den 20. August 1875. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre nebst Anlage wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 297. 8. 75. M. O. D. 1. 
  
Nr. 212. 
Gestellung von Ordonnanzpferden für die den großen Herbstübungen als Zuschauer resp. Schiedsrichter 
beiwohnenden Offiziere. - 
Berlin, den 23. August 1875. 
Unter Abänderung des 2. Passus des Abschnitts 1° der Ausführungs-Bestimmungen vom 12. Februar zu 
der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 11. Februar cr. (A. V. Bl. S. 39) wird bestimmt, daß zur Beritten- 
machung der den diesjährigen Manövern des 5., 6. und 9. Armee-Korps als Zuschauer resp. Schiedsrichter ꝛc. 
beiwohnenden Offiziere allgemein Ordonnanzpferde gestellt werden. 
Diese Bestimmung gilt auch für die Uebungen der kombinirten Kavallerie-Divisionen. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 482. 8. 75. A. 1. 
 
	        
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