Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunter Jahrgang (9)

Armee -· Verordnungs- Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerinm. 
9. Jahrgang. Berlin, den 19. September 1875. Nr. 18. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1 4 50 J. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den Post- 
anstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 J berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. 
    
  
  
  
  
—.— S 
  
  
  
Nr. 213. 
Disziplinar-Strafgewalt des Chefs der Landes-Aufnahme, sowie dessen Befugniß zur Urlaubs- 
Ertheilung. 
Auf den Mir gehaltenen Vortraz will Ich dem Chef der Landes-Aufnahme für seinen Dienstbereich die 
Disziplinar-Strafgewalt und die Befugniß zur Urlaubs-Ertheilung in dem für einen Brigade-Kommandeur 
festgesetzten Umfange hierdurch beilegen. Das Kriegs-Ministerium hat das Weitere hiernach zu veranlassen. 
Schloß Babelsberg, den 14. August 1875. 
Wilhelm. 
Z v. Kameke. 
An das Kriegs-Ministerium. 
Berlin, den 3. September 1875. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 447. 8. 75. A. 2. 
  
Nr. 214. 
Dislokation von Infanterie-Truppentheilen des VIII. Armee-Korps. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß zum 1. April 1876 
1) das 4. Rheinische Infanterie-Regiment Nr. 30 von Diedenheofen und Trier nach Saarlouis, 
2) das 2. Bataillon des 7. Rheinischen Infanterie-Regiments Nr. 69 von Trier nach Diedenhofen, 
3) das 8. Rheinische Infanterie-Regiment Nr. 70 von Saarlouis mit dem Stabe, dem 1. und Füsi- 
lier-Bataillon nach Trier, mit dem 2. Bataillon nach Diedenhofen 
zu verlegen ist. Z 
Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Schloß Babelsberg, den 19. August 1875. 
Wilhelm. 
v. Kameke. 
An das Kriegs-Ministerium. 
Berlin, den 31. August 1875. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. ß 
v. Kamele. 
No. 667. 8. 76. A. 1. 
 
	        
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