Armee -· Verordnungs- Blatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerinm.
9. Jahrgang. Berlin, den 19. September 1875. Nr. 18.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1 4 50 J. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den Post-
anstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69.
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 J berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist.
—.— S
Nr. 213.
Disziplinar-Strafgewalt des Chefs der Landes-Aufnahme, sowie dessen Befugniß zur Urlaubs-
Ertheilung.
Auf den Mir gehaltenen Vortraz will Ich dem Chef der Landes-Aufnahme für seinen Dienstbereich die
Disziplinar-Strafgewalt und die Befugniß zur Urlaubs-Ertheilung in dem für einen Brigade-Kommandeur
festgesetzten Umfange hierdurch beilegen. Das Kriegs-Ministerium hat das Weitere hiernach zu veranlassen.
Schloß Babelsberg, den 14. August 1875.
Wilhelm.
Z v. Kameke.
An das Kriegs-Ministerium.
Berlin, den 3. September 1875.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 447. 8. 75. A. 2.
Nr. 214.
Dislokation von Infanterie-Truppentheilen des VIII. Armee-Korps.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß zum 1. April 1876
1) das 4. Rheinische Infanterie-Regiment Nr. 30 von Diedenheofen und Trier nach Saarlouis,
2) das 2. Bataillon des 7. Rheinischen Infanterie-Regiments Nr. 69 von Trier nach Diedenhofen,
3) das 8. Rheinische Infanterie-Regiment Nr. 70 von Saarlouis mit dem Stabe, dem 1. und Füsi-
lier-Bataillon nach Trier, mit dem 2. Bataillon nach Diedenhofen
zu verlegen ist. Z
Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Schloß Babelsberg, den 19. August 1875.
Wilhelm.
v. Kameke.
An das Kriegs-Ministerium.
Berlin, den 31. August 1875.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium. ß
v. Kamele.
No. 667. 8. 76. A. 1.