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Nr. 215.
Organisations-Statut für die Militair-Eisenbahn Berlin—Schießplatz.
Auf Ihren geineinschaftlichen Bericht vom 31. Juli d. J. will Ich hiermit das anbeifolgende Organisations-
Statut für die Militair-Eisenbahn Berlin—Schießplatz genehmigen und beauftrage Sie hiermit, das Weitere
u veranlassen.
1! n Babelsberg, den 21. August 1875.
Wilhelm.
Für den Minister für Handel rc.
v. Kameke. Falk.
An den Kriegs-Minister und den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Organisations-Statut
für die Verwaltung und den Betrieb der Militair-Eisenbahn (Berlin—Schießplatz).
§ 1.
Verwaltende Behörde.
Die Militair-Eisenbahn (Berlin—Schießplatz) wird der Königlichen Direktion der Militair=
Eisenbahn unterstellt, welche in Berlin ihren Sitz hat, und einerseits unter dem Khriglichen Kriegs-
Ministerium vom Chef des Generalstabes der Armee, andererseits von den zuständigen Eisenbahn-Aufsichts-
Behörden ressortirt.
82.
Zusammensetzung der Direktion.
Direktor der Militair-Eisenbahn ist der Kommandeur des Eisenbahn-Bataillons.
Mitglieder der Direktion sind:
1 Hauptmann und 2 Lieutenants des Eisenbahn-Bataillons.
(Betriebs-Chef, Büreau-Vorstand und Maschinenmeister.)
§ 3.
Ausführendes Personal.
Nach den Befehlen des Direktors führt die Betriebs-Abtheilung der Militair-Eisenbahn
den Betrieb, die bauliche Unterhaltung und ökonomische Verwaltung der Militair-Eisenbahn.
Chef der Betriebs-Abtheilung ist der älteste Hauptmann des Eisenbahn-Bataillons.
Zur Betriebs-Abtheilung gehörend dauernd:
a. 1 Lieutenant als Vorstand des Central-Büreaus,
b. 1 Lieutenant als Maschinenmeister,
c. der als Vorstand der Depot-Verwaltung des Eisenbahn-Bataillons funzirende Offizier, jedoch
nur bezüglich der Verwaltung des Bahn-Betriebs= und Werkstätten- aterialienlberore der
Militair-Eisenbahn,
d. 1 Zahlmeister zur Verwaltung der Kassen-Angelegenheiten,
e. das erforderliche Unterpersonal an Schreibern, Zeichnern, Depxot-Aufsehern und Werkmeistern.
Zeitweilig werden zur Betriebs-Abtheilung kommandirt: Offiziere, 1nterefhiiere und Mannschaften
des Eisenbahn-Bataillons zur Ausübung des Bahndienstes und zur Ausbildung im Betriebe.
84.
Obliegenheiten des Direktors.
Der Direktor überwacht nach Matbe der gesetzlichen Vorschristen über die Verwaltung und
den Betrieb von Eisenbahnen, sowie nach den Befehlen, welche ihm Hinsichts der besonderen Zwecke der
Militair-Eisenbahn von den im 8§8 1 genannten Militair-Behörden zugehen, den gesammten Dienst der
Militair-Eisenbahn.