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Innerhalb der Grenzen seiner Befugnisse erläßt derselbe auf eigene Verantwortung hin die nöthigen
Befehle, Instruktionen und Reglements. 6
Er führt die Correspondenzen der Direktion, sucht, wenn es nöthig ist, höhere Entscheidungen nach,
übt die Vertretung nach außen hin — (Ausnahme cfr. § 6) — erledigt alle juristischen Angelegenheiten der
Militair-Eisenbahn und bestätigt diejenigen Kontrakte, deren Bestätigung nicht andern Behörden bestimmungs-
mäßig vorbehalten ist.
ç Bezüglich des Betriebes der Militair-Eisenbahn ist er in Sonderheit dafür verantwortlich, daß der
eigentliche Zweck derselben, praktische Ausbildung der Osftziere Unteroffiziere und Mannschaften des Eisenbahn-
Bataillons im Eisenbahn-Betriebsdienste, stets im Auge behalten und daß die Erreichung dieses Zweckes allen
anderen Rücksichten vorangestellt wird.
86.
Kommandirung des ausführenden Personals.
Der Chef, der Vorstand des Central-Büreaus, sowie der Maschinenmeister der Militair-Eisenbahn-
Betriebs-Abtheilung werden auf Vorschlag des Kommandeurs des Eisenbahn-Bataillons durch den Chef des
Generalstabes der Armee mit ihren Funktionen betraut und hierdurch zu gleicher Zeit zu Mitgliedern
der Direktion ernannt. Das Unterpersonal der Betriebs-Abtheilung wird durch den Kommandeur des
Eisenbahn-Bataillons bestimmt, ebenso die — geschlossene oder kombinirte — Kompagnie, welche zum Betriebs-
dienste, und das Lokomotiopersonal, welches zur Bedienung der Maschine, und zur Ausbildung im Bahndienste
zur Betriebs-Abtheilung zeitweilig wechselnd, zu kommandiren find.
§ 6.
Obliegenheiten des Chefs der Betriebs-Abtheilung.
Der Chef der Betriebs-Abtheilung leitet nach den ihm durch den Direktor zugehenden Befehlen
und Weisungen den gesammten Dienst der ihm unterstellten Abtheilung und vertritt den Direktor in allen
Behinderungsfällen.
Er erledigt innerhalb seiner Kompetenz alle den Betrieb und die Verwaltung der Militair-Eisenbahn
betreffenden laufenden Angelegenheiten, führt selbstständig die Correspondenz der Betriebs-Abtheilung, führt
ein Dienstsiegel mit der Umcchrift: „Militair-Eisenbahn Verlin-Schletplatz Betriebs-Abtheilung“, und ist in
Sonderheit für die Sicherheit, Ordnung, Leistung und Oekonomie des Betriebes, sowie für die strengste
Disciplin in dem gesammten Bahndienste verantwortlich.
Alle strafbaren Handlungen, welche entweder in Ausübung des Bahndienstes oder in Bäichung auf
die Ausübung des Dienstes begangen werden, unterliegen, soweit dieselben nach §. 1 der Disciplinar-
Strafordnung für das Heer vom 31. Oktober 1872 eine disciplinarische Ahndung überhaupt zulassen, aus-
schließlich der Disciplinarstrafgewalt des Chefs der Betriebs-Abtheilung beziehungsweise der dem
Letzteren in diesem Dienstverhältnisse höheren Militairbefehlshaber. Z
lieh Dem ersteren wird zu diesem Zwecke die Disciplinarstrafgewalt eines detachirten Kompagnie-Chefs
verliehen.
In Fällen dienstlicher Behinderung, Erkrankung oder Beurlaubung des Betriebs-Chefs sorgt der
Kommandeur des Eisenbahn-Bataillons für dessen Vertretung.
87.
Betriebs-Aufsicht.
Welche Funktionen dem Kompagnie-Chef oder Führer der nach §. 5 zum Bahndienste kommandirten
Kompagnie und den Offizieren derselben außer der Führung 2c. der Kompagnie speziell im Betriebs-
Aufsichtsdienste übertragen werden, bestimmt die im §. 8 gedachte Dienstordnung.
88.
Dienst-Ordnung.
Der Dienst und Geschäfts-Betrieb der Betriebs-Abtheilung im Detail, die Obliegenheiten des Chefs
im Speziellen, sowie der Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften im Dienst der Militair-Eisenbahn sind
durch eine besondere Dienst.Dronnng zu regeln.